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7. Januar 2015
Neue Haftungsfragen für Hotellerie und Gastronomie durch Allergenverordnung

Neue Haftungsfragen für Hotellerie und Gastronomie durch Allergenverordnung

Regulierungsmaßnahmen treffen nicht nur die Versicherungswirtschaft im vermehrten Maße sondern auch andere Branchen. So müssen Gastronomie und Hotellerie nun Allergene in unverpackten und losen Waren kennzeichnen. Auch einen Monat nach Inkrafttreten der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) herrscht Unsicherheit, wie dies umgesetzt werden soll. Die INTER Versicherung verweist diesbezüglich darauf, dass ihre Betriebshaftpflicht auch nach dieser Gesetzesänderung schützt – automatisch.

Die vierzehn häufigsten Auslöser von Lebensmittelunverträglichkeiten – darunter glutenhaltiges Getreide, das etwa in Mehlspeisen oder Wurstwaren enthalten ist, oder Krebstiere, die häufig in Suppen und Soßen verarbeitet werden – müssen seit dem 13.12.2014 bei unverpackter, loser Ware ausgewiesen werden. Setzen Betriebsinhaber die neue Verordnung nicht vollständig um, können sie im Schadenfall haftbar gemacht werden. Allerdings herrscht immer noch hohe Unsicherheit darüber, wie die Kennzeichnung überhaupt erfolgen soll. Reicht etwa die mündliche Auskunft der Servicekraft am Frühstücksbuffet, beim Weinausschank (auch hier gilt die Verordnung) oder auch beim Bäcker – oder muss eine schriftliche Information erfolgen, etwa in Form eines Aushangs, einem Schild in der Nähe des Lebensmittels oder auf Speise- und Getränkekarten. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA ist diesbezüglich nach wie vor im Gespräch mit der Politik und informiert mit diversen Merkblättern. Bis Mitte 2015 gibt es demnach eine Übergangszeit, in der bei unzulänglicher Information keine Bußgelder erhoben werden.

INTER informiert über Verordnung und gibt Entwarnung

Auch die INTER Versicherung hat die neue Verordnung zum Anlass genommen, über die Änderungen zu informieren. Hinsichtlich der Haftung jedoch gibt die INTER Versicherung für Geschäftsinhaber, die eine Betriebshaftpflichtversicherung aus ihrem Haus abgeschlossen haben, Entwarnung. Sie seien auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes automatisch geschützt. (bh)