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Steuern & Recht
3. Juli 2017
Neue Regeln für Restschuldversicherungen bleiben umstritten

Neue Regeln für Restschuldversicherungen bleiben umstritten

In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag neue Regeln zum Versicherungsvertrieb in Deutschland beschlossen. In dem Gesetzespaket sind auch neue Regelungen zu den zuletzt scharf kritisierten Restschuldversicherungen enthalten. Die Regierungsparteien loben sie als richtig und wichtig. Verbraucherschützern und Opposition greifen sie hingegen deutlich zu kurz.

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag im Rahmen des IDD-Beschlusses auch neue Regeln zum Vertrieb von Restschuldversicherungen verabschiedet. In Zukunft müssen Versicherungsnehmer nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern losgelöst von der Verkaufssituation zusätzlich eine Woche später erneut über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Dabei muss die Bank dem Kunden das Produktinformationsblatt mit allen wichtigen Informationen übermitteln, insbesondere mit den Kosten der Restschuldversicherung sowie dem Hinweis, dass der Abschluss der Versicherung freiwillig und nicht an den Kredit gekoppelt ist. Die gesammelten Praxiserfahrungen mit dieser Regelung soll zwei Jahren nach der Einführung ausgewertet werden, um zu sehen, ob die Veränderungen greifen oder das Gesetz nachgeschärft werden muss.

Erhöhte Transparenz „richtig und wichtig“

Die neuen Regeln schaffen laut SPD-Finanzexperte Marcus Held „mehr Transparenz bei Verbrauchern hinsichtlich der Risiken und der Kosten“ von Restschuldversicherungen. Auch der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer hebt diesen Aspekt hervor. „Es ist richtig und wichtig, dass sich die Koalitionsfraktionen beim kontrovers diskutierten Thema der Restschuldversicherungen bei Darlehensverträgen auf erweiterte Aufklärungs- und Transparenzpflichten verständigt haben. Auch dadurch wird der Verbraucherschutz erheblich verbessert.“ Restschuldversicherungen sind laut Barbara Lanzinger von der Unionsfraktion schließlich nicht per se schlecht, der Kunde müsse nur wissen, welches Produkt er kaufe und welche Kosten entstehen würden– und welche Widerrufsrechte er habe.

Linke fordert strikte Entkopplung

Die Linke kritisiert die beschlossenen Maßnahmen und fordert in Person von Susanna Karawanskij, dass Restschuldversicherungen zeitlich getrennt von den Kreditverträgen und mit einer umfangreichen Beratung einhergehen müssen, um Kopplungsgeschäfte auszuschließen. Zudem sollte eine Zulassungsverpflichtung für alle Vermittler von Restschuldversicherungen eingeführt werden.

„Abzocke“ nicht beendet

Besonders deutlich wurde Nicole Maisch von Bündnis90/Die Grünen. Die Koalition habe sich beim Thema Restschuldversicherung „ganz schnell, ganz flach in die Furche gelegt“. Dass Banken wie jüngst von der BaFin herausgestellt zum Teil die Hälfte der Versicherungsprämie als Provision einkassieren, sei legale Beutelschneiderei, die beendet werden müsse. Ein erweiterter Widerruf werde diese „Abzocke“ aber nicht beenden. Maisch fordert daher ein zweites Preisschild, das den Effektivzinssatz einmal mit und einmal ohne Restschuldversicherung ausweist. Dann würden die Kunden schwarz auf weiß sehen, wie ihnen das Geld aus der Tasche gezogen werde.

„Verpasste Chance“

Auch Verbraucherschützer kritisieren die neuen Regeln. Die Politik hat laut dem vzbv die Chance vertan, „eine fragwürdige Praxis“ zu stoppen, die zuletzt unter anderem auch von der BaFin kritisiert wurde. „Die Restschuldversicherung ist ein überteuertes Produkt mit lückenhaftem Versicherungsschutz, das oft unter zweifelhaften Umständen verkauft wird“, meint Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt des vzbv. Zwar sei in dem neuen Gesetz geregelt, dass Verbraucher umfassend beraten und informiert werden müssen. Das eigentliche Problem bleibe jedoch bestehen.

Entkoppelung gefordert

Die Verbraucherschützer fordern wie Die Linke, dass Kreditinstitute und Kreditvermittler verpflichtet werden, Restschuldversicherungen separat und nicht gekoppelt an einen Kreditvertrag anzubieten. Davon ist im nun beschlossenen Text keine Rede. Restschuldversicherungen können weiterhin zusammen mit einem Kredit verkauft werden. Das Widerrufsrecht habe zudem bereits jetzt bestanden und eine Vertragsauflösung bleibe trotz einer erneuten Aufklärung nach sieben Tagen auch in Zukunft mit finanziellen Verlusten verbunden. (mh)

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