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14. August 2015
Neue Telefonnummer des IHK-Vermittlerregisters: Vermittler müssen Unterlagen ändern

Neue Telefonnummer des IHK-Vermittlerregisters: Vermittler müssen Unterlagen ändern

Das IHK-Vermittlerregister hat eine neue Telefonnummer. Was dies für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler bedeutet, hat die IHK Heilbronn-Franken in einem Merkblatt zusammengestellt: Die Vermittlerbüros müssen die neuen Kontaktdaten auf sämtlichen digitalen Medien und Printmedien ändern.

Die Telefonnummer des Vermittlerregisters hat sich geändert. Seit 01.08.2015 gilt die neue Telefonnummer 0180–6–005850. Unter der alten Nummer 0180–5–005850 ist seither nur noch eine gebührenfreie Bandansage zu finden, die auf die neue Rufnummer verweist. Diese Ansage wird noch bis zum 01.02.2016 laufen. Unter der neuen Nummer ist derselbe Servicedienst geschaltet zuvor unter der 0180–5-Rufnummer. Die IHK begründet den Nummernwechsel mit den strengen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die eine Umstellung des zentralen Anschlusses nötig machten.

Angabe beim ersten Geschäftskontakt

Die Änderung ist wichtig für Versicherungsvermittler und –berater. Schließlich sind sie gemäß §11 Nr. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) dazu verpflichtet, die Kontaktdaten der gemeinsamen (Register-) Stelle im Sinne des §11a Abs. 1 GewO beim ersten Geschäftskontakt anzugeben. Seit dem 01.08.2015 ist daher in sämtlichen Medien eines Vermittlers die 0180 6 00 58 50 anzugeben. Vermittler sollten laut der IHK Heilbronn-Franken (hier geht es zum Merkblatt http://www.ihk-vermittlerportal.de/ximages/1461012_vermittler.pdf) unverzüglich sämtliche digitalen Medien, wie etwa die eigene Homepage, E-Mail-Signaturen, Facebook-Auftritte, entsprechend anpassen. Das gilt auch für alle Printmedien (Briefpapier, Visitenkarten, etc.) – allerspätestens bis zum 01.02.2016 müssen auch sie aktualisiert und neu gedruckt werden.

Auch gesetzeskonforme Preisangabe nötig

Vermittler sollten zudem beachten, dass eine gesetzeskonforme Preisangabe gemacht werden muss, etwa in folgender Form: „Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf“.

Was Finanzanlagenvermittler beachten müssen

Anders stellt sich die Situation für Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater dar. Nach §12 FinVermV müssen sie vor der ersten Anlageberatung oder –vermittlung nur die Registrierungsnummer angegeben, nicht aber die Telefonnummer der gemeinsamen Registerstelle. Wird freiwillig darauf hingewiesen, gilt allerdings – wie auch für Finanzanlagenvermittler mit einer zusätzlichen Erlaubnis als Versicherungsvermittler – das gleiche wie für Versicherungsvermittler/-berater. (mh)