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15. Juli 2014
Neue VSH-Versicherung für 34e-Versicherungsberater

Neue VSH-Versicherung für 34e-Versicherungsberater

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) bietet über seine Netzwerkpartner spezielle Lösungen für die Versicherungs- und Finanzbranche an. Seit Kurzem haben auch Versicherungsberater nach § 34e die Möglichkeit, für die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) den VSAV-Best-Netto-Tarif zu nutzen.

Die Arbeit der Versicherungsberater ist vom Inhalt, Umfang und den Ausprägungen in vielen Bereichen ähnlich und zum Teil weiterführend als die der Versicherungsmakler. Deshalb umfasst der Versicherungsschutz auch Themen wie den Einsatz des Internets und Verletzungen von Datenschutzgesetzen und Geheimhaltungsvereinbarungen. Insbesondere die Übernahme der Nachhaftung auf alle Vorversicherungen sowie die ständige Verbesserungen der Vertragsbedingungen auch während der Laufzeit sind für Versicherungsberater von besonderer Bedeutung.

Auch die Deckungssummen bis zu 5 Mio. Euro sind sowohl beim Onlineabschluss über den Rechner als auch bei der Beratung des VSAV-Netzwerkpartners CONAV Consulting möglich. Darüber hinaus wurden verschiedene Tücken für den Versicherten eliminiert. So müssen Schadenmeldungen erst eingereicht werden, wenn eine schriftliche Inanspruchnahme vorliegt. Des Weiteren beträgt die schadenbedingte Kündigungsfrist seitens des Versicherers statt des üblichen einen Monats hier nun drei Monate. Versicherungsberater, die sich dem VSAV anschließen, erhalten durch ihre Mitgliedschaft automatisch auch eine im Beitrag bereits enthaltene Straf-Rechtsschutz-Deckung. (sg)