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14. Dezember 2016
Neuer Gesetzentwurf zum elektronischen Personalausweis

Neuer Gesetzentwurf zum elektronischen Personalausweis

Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises soll leichter anwendbar und attraktiver werden. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises beschlossen.

Der elektronische Identitätsnachweis dient dazu, sich gegenüber dem jeweiligen Kommunikationspartner im Netz sicher ausweisen zu können. Die Bundesregierung hat nun ein Gesetz beschlossen, um die Nutzung und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises zu fördern. Es erleichtert die Nutzung und erweitert die Anwendungen des Ausweises. Die elektronische Online-Ausweisfunktion soll vor allem stärker in der Verwaltung genutzt werden.

Nutzung der eID-Funktion soll erleichtert werden

Die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises, einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, blieb laut der Bundesregierung bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück. Das Verfahren zur Freischaltung sei aufwendig und es stünden zu wenige Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der vorgelegte Gesetzentwurf soll gesetzliche Hürden abbauen und die bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion erweitern.

Der Gesetzentwurf im Überblick
  • Jeder neue Personalausweis wird künftig mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsmachweis ausgegeben;
  • Unternehmen und Behörden erhalten leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Die zuständigen Datenschutzbehörden überwachen die Einhaltung des Datenschutzes;
  • Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, kann dort der Personalausweis künftig auch eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen. (tos)