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21. März 2016
Neues ARAG-Assistance-Produkt unterstützt im Alltagschaos

Neues ARAG-Assistance-Produkt unterstützt im Alltagschaos

Mit dem ARAG Alltagshelfer® hat das Düsseldorfer Familienunternehmen ein Produkt entwickelt, das bei vielen praktischen und organisatorischen Aufgaben hilft, wenn Ereignisse wie Krankenhausaufenthalte, Geburten oder Todesfälle in der Familie sowie gewerkschaftlich organisierte Streiks das Alltagsleben lahmlegen.

Wer macht die Wäsche, wenn ein Elternteil im Krankenhaus liegt? Und wer füllt den Kühlschrank? Wie kommt man mit gebrochenem Bein zum Arzt? Für dieses alltägliche Chaos wurde der ARAG Alltagshelfer® konzipiert, der die Kosten für entsprechende Dienstleister trägt. Diese übernehmen beispielsweise den Wäsche- und Menüservice, Einkaufsdienst, Wohnungsputz oder die Kinder- und Haustierbetreuung. Auch die Kosten für den Fahrdienst, der den Nachwuchs beispielsweise zum Sport bringt, werden vom ARAG Alltagshelfer® getragen. Gewährleistet ist ebenfalls die Kostenübernahme für den winterlichen Streudienst.

Die aktive Unterstützung gibt es nicht nur bei Krankenhausaufenthalten oder nach einem ambulanten Eingriff, sondern auch in emotionalen Ausnahmesituationen: Frisch gebackenen Eltern steht der ARAG Alltagshelfer® mit seinen praktischen Leistungen bis zu vierzehn Tage nach dem freudigen Ereignis zur Seite. Auch Hinterbliebene, die den Tod des Ehe- oder Lebenspartners, eines Geschwisterteils oder nahen Verwandten verarbeiten müssen, werden ganz praktisch unterstützt. Und für die Reisekosten einer außerplanmäßigen Rückreise nach einem Unfall im Ausland kommt der ARAG Alltagshelfer® ebenfalls auf.

ARAG Alltagshelfer® Plus leistet bei Krankrschreibung

Der ARAG Alltagshelfer® Plus kümmert sich zusätzlich bei einer Krankschreibung: Wer bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres mindestens acht Tage krankgeschrieben ist, erhält sämtliche ARAG Alltagshelfer®-Leistungen für zwanzig Tage je Diagnose, und das bis zu dreimal im Jahr. Außerdem erhalten die Versicherten zahlreiche Rechtsschutz-Leistungen. Der im ARAG Alltagshelfer® enthaltene Rechtsschutz übernimmt beispielsweise nach einem ärztlichen Behandlungs- oder Beratungsfehler die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt und gegebenenfalls auch die Prozesskosten. Und wer sich als Unfallopfer mit Schadensersatzforderungen herumärgert oder als Opfer einer Gewaltstraftat als Nebenkläger auftreten möchte, wird ebenso unterstützt.

Zudem umfasst der ARAG Alltagshelfer® die anwaltliche Hilfe beim Erstellen von Vorsorgevollmachten, Patienten- oder Sorgerechtsverfügungen und beinhaltet darüber hinaus einen Beratungs-Rechtsschutz bei der Erstellung von Testamenten. Auch wenn man zu den Themen Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht rechtlichen Rat benötigt, kann man auf den ARAG Alltagshelfer® zählen. Wenn der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig wird, übernimmt die ARAG SE die hierfür anfallende gesetzliche Vergütung bis zu 1.000 Euro. (ad)