Die BaFin berät derzeit einen Entwurf eines Rundschreibens, das Hinweise zur Zusammenarbeit von Versicherungsunternehmen mit Vermittlern, zu vertriebsbezogenen Aktivitäten und zum Risikomanagement beim Vertrieb von Versicherungsprodukten enthält. Es soll das Rundschreiben 9/2007 (VA) - Hinweise zur Anwendung der §§ 80 ff VAG und § 34d Gewerbeordnung (Versicherungsvermittlerrecht) - ersetzen.
Der Schwerpunkt des neuen Rundschreibens wird auf § 64a Versicherungsaufsichtsgesetz liegen. Dieser enthält Regeln für die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen und die Pflichten ihrer Geschäftsleiter. Zudem wird das Rundschreiben auf die Zusammenarbeit der Unternehmen mit Tippgebern eingehen, also Personen, die Versicherern oder Vermittlern potenzielle Interessenten benennen. (kb)
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