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9. Mai 2018
Nicht ohne Versicherungsschutz - auch beim Grillen

Nicht ohne Versicherungsschutz - auch beim Grillen

Immer wieder ereignen sich beim Grillen Unfälle, vor allem wenn Spiritus oder andere Brandbeschleuniger zum Einsatz kommen. Welche Versicherungen im Schadenfall aufkommen, erläutert der Bund der Versicherten (BdV).

Bei den frühsommerlichen Temperaturen haben viele in diesem Jahr schon zur Grillzange gegriffen. Das Grillvergnügen ist jedoch nicht ungefährlich, so kommt jedes Jahr über 4.000 Mal zu Unfällen. Welche Versicherungen Schutz im Schadenfall bieten, zeigt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Schäden die beim Grillen entstehen, sind häufig durch die Privathaftpflicht- oder die Hausratversicherung gedeckt“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Eine Privathaftpflicht ist unerlässlich, gerade auch in der Grillsaison. Die Police verhindert, dass die Person, die einen Schaden verursacht, mit ihrem Privatvermögen für die Kosten aufkommen muss – zum Beispiel wenn beim Grillen ein Malheur passiert.

Haftung bei Brandschäden

Besonders gefährlich ist der Einsatz von Brandbeschleunigern, sie stellen eine Hauptursache für Personenschäden beim Grillfest dar. Doch nicht nur die Person, die Spiritus in die Glut schüttet, gilt zwangsläufig als Verursacher und muss haften. Es sind auch Fälle denkbar, in denen Anwesende, die nicht selbst am Grill stehen, für einen Schadeneintritt verantwortlich sein können. „Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem solchen Fall entschieden, dass alle Beteiligten, die die Verwendung des Brandbeschleunigers nicht verhindert haben, haften müssen“, berichtet Boss. Eine einfache Warnung reichte hier nicht aus, um sich vor einer Haftung zu schützen. Laut OLG Hamm (Az. 9 U 129/08) hätte man aktiv einschreiten müssen, um die Gefahr abzuwenden.

Hausrat greift bei Schäden an Möbeln

Die Privathaftpflicht übernimmt Schäden aber nur dann, wenn einer Person ein Verschulden nachzuweisen ist. Lässt sich keine schuldige Person ermitteln, kann das für die Geschädigten sehr teuer werden. „Man sollte daher mit eigenen Versicherungen vorsorgen, um sich und sein Eigentum abzusichern“, so Boss. So deckt etwa die Hausratversicherung auch Schäden an eigenen Möbeln und Kleidungsstücken ab, die beispielsweise durch Grillfeuer verursacht wurden. Die Hausrat übernimmt den Schaden zum Neuwert und greift auch bei Schäden, die außerhalb des eigenen Grundstücks entstanden ist. (tk)