AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
8. Januar 2016
Novellierung der Finanzmarktgesetze in vollem Gang

Novellierung der Finanzmarktgesetze in vollem Gang

Das Bundeskabinett hat am 06.01.2016 den Regierungsentwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen. Darüber hat das Bundesfinanzministerium informiert. Mit dem Gesetz soll eine Reihe europäischer Rechtsakte in deutsches Recht umgesetzt werden, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden. Die Umsetzung von MiFID II erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es, mit der Novellierung der Finanzmarktgesetze die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte zu stärken und den Anlegerschutz zu verbessern. Mit dem nun beschlossenen Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz werden insgesamt vier europäische Rechtsakte in nationales Recht umgesetzt: die Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) sowie die zugehörige Verordnung (MAR), die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) und die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).

Hochfrequenzhandel findet Berücksichtigung

Durch die neuen Rechtsakte MAD/MAR wird die europäische Marktmissbrauchsregulierung an neue Entwicklungen wie zum Beispiel den Hochfrequenzhandel angepasst und ihr Anwendungsbereich erweitert. Zudem werden die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden gestärkt und die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft.

Die neue EU-Verordnung über Zentralverwahrer – in Deutschland übernimmt diese Rolle Clearstream – enthält europaweit einheitliche Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten, Vorschriften für die Organisation und Geschäftstätigkeit von Zentralverwahrern sowie Vorgaben für die Beaufsichtigung und Sanktionierung.

PRIIP: einheitliche Anforderungen für Informationsblätter

Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter (PRIIP-VO) legt europaweit einheitliche Anforderungen für Informationsblätter fest, die Kleinanlegern bei dem Vertrieb von „verpackten“ Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen und macht Vorgaben für nationale Sanktionsvorschriften.

Zur Verankerung der europäischen Rechtsakte im deutschen Recht sind zahlreiche Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz, Kapitalanlagegesetzbuch und Versicherungsaufsichtsgesetz erforderlich, die neben der Anpassung der nationalen Regelungen an die EU-Vorgaben der Verschärfung der Straf- und Bußgeldvorschriften sowie der Schaffung von weiteren Aufsichtsbefugnissen der BaFin dienen.

MiFID wird zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt

Die Umsetzung der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), deren Anwendbarkeit europaweit um ein Jahr vom 03.01.2017 auf den 03.01.2018 verschoben werden soll, erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch ein Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz.

Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de. (kb)

Lesen Sie auch: