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Steuern & Recht
29. Januar 2016
OGAW-Richtlinie: Finanzausschuss stimmt Reformen zu

OGAW-Richtlinie: Finanzausschuss stimmt Reformen zu

Mit der Reform der OGAW-Richtlinie, steht ein weiterer Regulierungsakt auf der politischen Tagesordnung: Der Finanzausschuss hat einem entsprechenden Regierungsentwurf zugestimmt. Mit diesem wird unter anderem ein rechtlicher Rahmen für die Darlehensvergabe durch Alternative Investmentfonds geschaffen. Weiter werden Genossenschaften aus dem Kapitalanlagegesetz herausgenommen. Indes sorgt die fehlende Zertifikate-Regulierung in der Opposition für Kritik.

Der Finanzausschuss hat am 27.01.2016 einem weiteren Finanzmarktregulierungsgesetz zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (Bt-Drs.: 18/6744 - abrufbar unter www.bundestag.de) an. Bis zum 18.03.2016 muss die europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden (siehe auch „Infrastrukturinvestitionen sollen gefördert werden“).

Erweiterung der Investitions- und Handlungsmöglichkeiten für spezielle Fonds

Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit noch einige Änderungen durchgesetzt. Damit werden unter anderem Investitions- und Handlungsmöglichkeiten für spezielle Fonds wie zum Beispiel Alternative Investmentfonds (AIF) erweitert. So können offene Spezial-AIFs in Zukunft unverbriefte Darlehensforderungen, in die sie investieren, effektiver verwalten.

Genossenschaften sind kein Investmentvermögen

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies im Finanzausschuss darauf hin, dass mit dem Gesetz ein Rahmen für die Darlehensvergabe durch die AIFs – offene Immobilienfonds, Hedgefonds und Private-Equity-Fonds – geschaffen werde. Dadurch könne diese nicht bankengestützte Finanzierungsform einen Beitrag für die Finanzierung der Realwirtschaft leisten. Außerdem hob die CDU/CSU-Fraktion hervor, dass Genossenschaften aus dem Kapitalanlagegesetz herausgenommen würden. Genossenschaften seien kein Investmentvermögen. Die SPD-Fraktion hob die verschärften Sanktionsmöglichkeiten hervor.

Sind AIFs zur Kreditvergabe geeignet?

Die Linksfraktion kritisierte die mögliche Ausweitung der Kreditvergabe durch die Fonds. Es würden Zweifel bestehen, ob AIFs angesichts der ausgeweiteten Kreditvergabemöglichkeiten für Privatanleger geeignet seien. Auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam Kritik an der Ausweitung der Kreditvergabe. Die Regelungen „überzeugen uns nicht“, sagte ein Sprecher der Fraktion.

Keine Zertifikate-Regulierung „im Moment“ geplant

Es sei außerdem „völlig unverständlich“, dass Zertifikate nicht reguliert würden. Es gehe um ein Volumen von 70 Mrd. Euro. Forderungen nach einer Zertifikate-Regulierung hatte die Koalition zurückgewiesen. Die Frage stelle sich im Moment nicht, hieß es von der SPD-Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion ergänzte, Zertifikate seien keine OGAW, sondern Schuldverschreibungen. Dieses Gesetz sei der falsche Ort für Veränderungen im Zertifikate-Bereich. (kb)