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11. März 2016
Ohne Haftpflicht keine Drohnennutzung

Ohne Haftpflicht keine Drohnennutzung

HDI hat Versicherungslösungen für den gewerblichen Einsatz von Drohnen entwickelt. Auf Anfrage bietet HDI auch für die private Drohnennutzung Versicherungsschutz an, denn der normale Haftpflichtschutz reicht auch für Amateur-Drohnenbetreiber nicht aus.

Die rechtlichen Regelungen zur Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) sind umfangreich, angefangen bei Flugverbotszonen rund um Flughäfen, Menschenansammlungen oder Industrieanlagen über behördliche Aufstiegsgenehmigungen bis hin zum geplanten Drohnenführerschein. Aber auch der vom Gesetzgeber vor dem Start verbindlich geforderte Haftpflicht-Versicherungsschutz kann zur Herausforderung für den Drohnen-Nutzer werden. „Die Haftung des Halters oder Piloten einer Drohne ist sehr weitreichend, wenn beim Betrieb einer Drohne ein anderer geschädigt wird. Für diese Sach- oder Personenschäden haftet der Halter unter Umständen sogar verschuldensunabhängig“, erklärt Frank Manekeller, Leiter des Bereichs Haftpflicht, Unfall und Sachschaden der HDI Versicherung AG. Denn trotz inzwischen ausgereifter Technik und einfacher Bedienung kann zum Beispiel ein unkontrollierter Absturz der Drohne nie ganz ausgeschlossen werden. Ohne Haftpflichtversicherungsschutz muss der Halter oder Pilot der Drohne den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen. 

HDI-Versicherungslösung für Industrie, Gewerbe und freie Berufe 

Speziell für industrielle und gewerbliche Anwender hat der Industrieversicherer HDI Global SE deshalb ein Deckungskonzept für die professionelle Nutzung von Multicoptern entwickelt. Mit diesem lassen sich eine oder mehrere UAS komfortabel absichern, sodass diese dann beispielsweise zu Forschungszwecken, zur Überwachung von Industrieanlagen, Pipelines oder Powerlines sowie für Foto- und Filmaufnahmen betrieben werden können. Die Deckungssummen des HDI-Haftpflichtschutzes für Drohnen reichen dabei von der gesetzlich vorgeschriebenen Untergrenze in Höhe von etwa 1 Mio. Euro bis in den dreistelligen Millionen-Euro-Bereich.

Bereits integriert hat die HDI Versicherung AG die Deckung in ihr neues Berufshaftpflicht-Produkt für Architekten und Ingenieure, für die die Verwendung von Multicoptern mittlerweile zum beruflichen Alltag gehört.

Private Drohnen-Nutzer benötigen speziellen Haftpflicht-Schutz 

Auch bei Privatpersonen erfreuen sich Drohnen zunehmender Beliebtheit. Eine spezielle Haftpflichtversicherung ist jedoch auch für private Drohnen-Piloten ein Muss. Die Privat-Haftpflichtversicherung reicht hierfür in den meisten Fällen nicht aus. Eine komfortable und kostengünstige Möglichkeit bietet beispielsweise eine Mitgliedschaft im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV). Sie ist automatisch mit einem speziellen Haftpflichtschutz für den privaten Gebrauch von Modellflugzeugen und Flugmodellen – somit auch von Multicoptern – verbunden. Für Privatpersonen, die nicht Mitglied beim DMFV sind, bietet HDI Global auf Anfrage passende Versicherungslösungen. (sg)