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2. November 2015
Ombudsmann der privaten Banken: BGH-Urteil führt zu Beschwerdewelle

Ombudsmann der privaten Banken: BGH-Urteil führt zu Beschwerdewelle

Der Bankenverband sah sich 2014 einer Beschwerdewelle gegenüber, die durch die Urteile zu laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehenverträgen ausgelöst worden war. Ein Goßteil der über 100.000 Beschwerden wurden aber bereits abgeschlossen, stellte der Verband bei der Vorstellung des Ombudsmann-Tätigkeitsberichts 2014 klar.

„Das vergangene Jahr war für das Ombudsmannverfahren geprägt durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zu Kreditbearbeitungsentgelten“, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, bei der Vorstellung des Ombudsmann-Tätigkeitsberichts 2014. Auslöser waren die Urteile vom 13.05. und 28.10.2014 zu laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehensverträgen. Diese führten zum Jahresende zu einer Beschwerdewelle: Insgesamt gingen 108.500 Beschwerden in der Kundenbeschwerdestelle des Bankenverbandes ein, die sich zu 95% auf das Thema Bearbeitungsentgelt bezogen. Zum Vergleich: In den vergangenen Jahren waren jährlich im Durchschnitt zwischen 6.000 bis 8.000 Beschwerden bei den Ombudsleuten der privaten Banken zu verzeichnen.

Beschwerdewelle mit Sofortmaßnahmen begegnet

Kemmer zieht bei der Vorlage des Ombudsmann-Tätigkeitsberichtes dennoch ein positives Fazit: „Wir haben auf die Beschwerdewelle mit verschiedenen Sofortmaßnahmen reagiert. Inzwischen konnten knapp 80.000 der Eingaben bereits abgeschlossen werden.“ Neben den Kreditbearbeitungsentgelten betrafen die Verbraucherbeschwerden aber im vergangenen Jahr auch wieder die gesamte Bandbreite des klassischen Bankgeschäftes. Der aktuelle Ombudsmann-Tätigkeitsbericht enthält hierzu eine repräsentative Auswahl von Schlichtungssprüchen sowie Informationen zu den betroffenen Sachgebieten sowie zur Verfahrensstatistik.

Zudem hat sich im vergangenen Jahr auch das Verbraucherschutzrecht auf dem Finanzmarkt dynamisch fortentwickelt. Kemmer stellt hierzu fest: „Auch im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung wird der Regulierungsrahmen engmaschiger.“ Nach dem Erlass der sogenannten ADR-Richtlinie auf EU-Ebene im Juni 2013 wird nun das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitschlichtung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten“ im Deutschen Bundestag beraten. Das Gesetzgebungsverfahren werde vom Bankenverband ebenso aufmerksam wie konstruktiv begleitet heißt es vom Verband weiter.

Der Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2014 sowie weitere Broschüren zum Beschwerdeverfahren können unter www.bankenverband.de/publikationen/verbraucher kostenfrei heruntergeladen werden. (sg)