Das hat das Bundesamt für Justiz hat die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI offiziell als private Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt. „Wir freuen uns über das behördliche Gütesiegel und auf die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz“, so Timm Sachse, Leiter des Büros der Ombudsstelle. Die Ombudsstelle des BVI habe die europäischen Vorgaben größtenteils schon in der Vergangenheit erfüllt und biete unter Finanzschlichtungsstellen eines der verbraucherfreundlichsten Konzepte.
Neue Schlichtungsregeln
Das Bundesamt für Justiz ist aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 19.02.2016 künftig die zuständige Behörde zur Beaufsichtigung von Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland. Die Bundesoberbehörde überwacht die Einhaltung des neu geschaffenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes bzw. der im Finanzbereich nun einheitlich geltenden Finanzschlichtungsstellenverordnung vom September 2016.
Neue Verfahrensordnung zum 01.02.2017
Im Zuge der Neuordnung der alternativen Streitbeilegung hat die Ombudsstelle für Investmentfonds auch ihre Verfahrensordnung an die Finanzschlichtungsstellenverordnung angeglichen. Die aktualisierte Verfahrensordnung tritt zum 01.02.2017 in Kraft. (mh)
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