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Steuern & Recht
29. Januar 2015
Paradigmenwechsel in der Versicherungswirtschaft steht bevor

Paradigmenwechsel in der Versicherungswirtschaft steht bevor

Die Neuregelung der deutschen Versicherungsaufsicht rückt näher. Im Finanzausschuss ist sich die große Koalition einig, dass die Umsetzung von Solvency II Verbraucher schützt und die Versicherungslandschaft zukunftsfähig macht. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist nun verabschiedet worden.

Der Finanzausschuss hat Mitte dieser Woche seine Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen abgeschlossen und einen entsprechenden Entwurf gebilligt (siehe auch „Neuregelungen der Versicherungsaufsicht rückt näher“). Mit dem Gesetz soll die Versicherungsaufsicht dem EU-Recht (Solvency II) angepasst und modernisiert werden.

Versicherungslandschaft wird zukunftsfähig gemacht

Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte, dass sich Versicherungen stärker mit Zukunftsrisiken auseinandersetzen müssten. Auch werde der Schutz der Versicherten verbessert. Bei den Beratungen sei darauf geachtet worden, dass die in Deutschland besonders stark vertretenen kleinen und mittleren Versicherungsgesellschaften nicht zu stark belastet würden. Auch die SPD-Fraktion würdigte den Gesetzentwurf als Paradigmenwechsel für die Versicherungswirtschaft. Mit dem Entwurf werde eine Versicherungslandschaft geschaffen, die für die Kunden sicherer sei. Mit Blick auf die Branchenstruktur sagte ein Vertreter der SPD-Fraktion, Konzentrationsprozesse sollten nicht ausgelöst werden.

Kritik von der Opposition

Die Fraktion Die Linke übte grundsätzliche Kritik an dem Entwurf. Auch Solvency II werde nicht vor Zusammenbrüchen schützen können, „wenn es hart auf hart kommt“. Es bestehe die Gefahr, dass Versicherungen in hochriskante Produkte investieren würden. Damit würden die Versicherten großen Risiken ausgesetzt.

Die Fraktion Bündnis 90/Grünen äußerte die Sorge, dass Fehler bei der Regulierung der Banken jetzt bei den Versicherungen wiederholt würden. Die den Unternehmen eingeräumte Übergangsfrist von 16 Jahren sei zu lang und nicht sachgerecht. Damit werde die notwendige Stabilität nicht geschaffen. Außerdem kritisierte die Fraktion, dass im Gegensatz zu den Äußerungen aus der Koalition die Belastungen für die kleinen und mittleren Versicherungsunternehmen zu groß seien.

Hintergrund

Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie Solvency II, die die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit betrifft, umgesetzt. Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsunternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, hohe unerwartete Verluste auszugleichen. Und den Versicherungsnehmern soll die Gewähr gegeben werden, dass Zahlungen bei Fälligkeit auch geleistet werden.

Außerdem sollen neue Bewertungsvorschriften für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eingeführt werden. Künftig sollen Marktwerte gesetzt werden müssen. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen müssen. Weitere Regelungen betreffen die Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. (kb)