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17. Juni 2015
Petitionsausschuss will Situation von Pflegebedürftigen verbessern

Petitionsausschuss will Situation von Pflegebedürftigen verbessern

Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen, die Situation von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zu verbessern. Eine dahingehende Petition wurde dem Bundesministerium für Gesundheit als Material überwiesen und den Fraktionen zur Kenntnis gegeben. Im Fokus steht die derzeitige Anknüpfung an den Zeitaufwand für pflegerische Verrichtungen.

In der Petition wird gefordert, dass der zeitliche Hilfebedarf bei zwei oder mehr pflegebedürftigen Kindern in einer Familie zusammengezählt werden soll. Dadurch, so die Argumentation der Petenten, könnten Familien höhere oder überhaupt erst Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn zwei Kinder nur einen grundpflegerischen Hilfebedarf von beispielsweise täglich 30 Minuten haben.

Grad der Selbstständigkeit anstelle von Pflegezeit maßgeblich

Damit die Pflegeversicherung in der derzeitigen Fassung greift, muss eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) vorliegen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein täglicher Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten vorliegt. Um die Situation von Pflegebedürftigen sowie Angehörigen zu verbessern, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, solle Pflegebedürftigkeit zukünftig besser anerkannt werden. Deshalb sei geplant, mit einem Zweiten Pflegestärkungsgesetz einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und auch ein neues Begutachtungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode einzuführen. Als Ziel einer solchen Neuregelung führt der Ausschuss unter anderen die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen bei Begutachtung und Leistungszugang auf. Zudem solle es eine Erfassung des Grades der Selbstständigkeit in allen pflegerelevanten Bereichen anstelle der Messung der Zeit für pflegerische Verrichtungen geben. Schließlich soll es fünf Pflegegrade anstelle von drei Pflegestufen geben.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Nach Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, so schreibt der Petitionsausschuss, könne die derzeitige Anknüpfung an den Zeitaufwand der pflegenden Angehörigen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung „voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden“. Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes werde daher nach einer Lösung gesucht, die sich in die Systematik des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einfügt. (kb)