In den vergangenen Jahren kam es bei manchen Versicherern in der PKV zu deutlichen Beitragsanpassungen. Einige Versicherte zweifelten die Rechtmäßigkeit der Prämiensteigerungen an und führten in dem Zusammenhang eine fehlende Unabhängigkeit der Treuhänder, die für die PKV-Versicherer die Anpassungen prüfen, an. Mittlerweile erhielten sie von einigen Gerichten recht. Bekannt sind insbesondere Fälle, die AXA und DKV betreffend. Eine Rolle spielt dabei, dass die Treuhänder mehr als 30% ihrer Einnahmen bei dem Versicherer erzielten. Ein höchstrichterliches Urteil des BGH wird von allen Beteiligten herbeigesehnt, lässt aber auf sich warten.
Wie das Handelsblatt berichtet gibt es jetzt zunächst aber eine Entscheidung zugunsten eines PKV-Versicherers. Auch hierbei handelt es sich um die AXA. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle begründet dieses Urteil damit, dass es für die Zulässigkeit einer Prämienerhöhung gar nicht auf die formale Unabhängigkeit des Gutachters ankäme. Schließlich unterliege die Prämienenerhöhung rechtlichen Vorgaben, die dem Gutachter keinen Ermessensspielraum lassen würden. Gerichte könnten zwar die Rechtmäßigkeit des Treuhänder-Entscheids und der Beitragsanpassung prüfen, wird diese jedoch bejaht, spiele die Unabhängigkeit und die Einnahmequellen des Gutachters keine Rolle. (bh)
OLG Celle, Az.: 8 U 57/18
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