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30. Mai 2014
Policen direkt fordert Hinweispflicht auf LV-Zweitmarkt

Policen direkt fordert Hinweispflicht auf LV-Zweitmarkt

Seit über zehn Jahren gibt es in Deutschland einen Zweitmarkt für Lebensversicherungen. Die Interessen der LV-Aufkäufer sind mittlerweile im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V gebündelt. Vielen LV-Kunden ist der Zweitmarkt aber noch nicht bekannt. Nun fordert Policen direkt zum wiederholten Male eine Hinweispflicht und beruft sich dabei auf Aussagen des Versicherungsrechts-Experten Prof. Hans-Peter Schwintowski.

Gemeinsam mit dem Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. setzt sich Policen Direkt bereits seit 2005 für eine Hinweispflicht auf den LV-Zweitmarkt ein. In Deutschland gebe es bereits seit über zehn Jahren einen funktionierenden Zweitmarkt, argumentiert der marktführende Aufkäufer von Lebensversicherungen in Deutschland jetzt erneut. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen würden für solch eine gesetzliche Regelung demnach bereits bestehen. In Großbritannien gibt es die Hinweispflicht schon seit 2001.

Policen Direkt verweist auf ein Interview, das Prof. Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität, der auch Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundes der Versicherten (BdV) e.V ist, dem Handelsblatt gegeben hat. Dort hat auch er eine gesetzliche Hinweispflicht gefordert und dies wie folgt begründet: „Die Kunden kämen raus, die Policen liefen aber weiter bis zum Ende. Das würde die Renditen deutlich erhöhen und auch die Kündiger könnten profitieren.“ Durch die Fortführung der Policen würde dem Verkäufer zudem ein beitragsfreier Rest-Versicherungsschutz erhalten bleiben.

Im selben Handelsblatt-Gespräch forderte Schwintowski aber auch ein Verbot, Lebensversicherungen vor Ablauf zu stornieren. Der Professor begründet diese Forderung mit dem kalkulatorischen Modell der Lebensversicherung. Policen direkt zeigt sich zwar von der Aussage überrascht, verweist aber auch auf das nachfolgende Statement, das Schwintowski gegenüber dem Handelsblatt (Ausgabe vom 08.05.2014) getroffen hat: „Wenn Versicherer damit rechnen müssen, Kunden bereits nach kurzer Zeit wieder auszuzahlen, können sie keinen langfristigen Anlagehorizont verfolgen – und das raubt Rendite.“ Demnach sieht er in der Kündigung der Versicherung eine Verletzung des Gerechtigkeitsprinzips, bei der die verbleibende Versichertengemeinschaft unverhältnismäßig benachteiligt würde.