AssCompact suche
Home
Investment
25. Juli 2018
P&R-Insolvenz: Auf der Suche nach dem gekauften Container

P&R-Insolvenz: Auf der Suche nach dem gekauften Container

Über 50.000 Anleger haben bei der Firma P&R Container gekauft. Nach der P&R-Insolvenz machen sich nun einige auf die Suche nach „ihrem“ Container, um diesen eventuell selbst zu verwerten. Das sei keine gute Idee, meint der Insolvenzverwalter.

Wie berichtet, wurde am Dienstag das Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Container-Verwaltungsgesellschaften eröffnet. Während die Insolvenzverwalter versuchen wollen, den Schaden für die Anleger, die Geld in P&R Container investiert haben, so gering wie möglich zu halten, machen sich mittlerweile einige Anleger selbst auf den Weg, „ihren“ Container zu suchen. Im ZDF-Magazin Frontal 21 erklärte ein Anleger, dass er ein Zertifikat erhalten habe, dass er Eigentümer nummerierter Container sei und im Vertrag stehe, dass er die Container im Falle einer Insolvenz selbst verwerten könne. Er konnte dann auch einen Container tracken, musste aber feststellen, dass dieser nicht den Kaufangaben entsprach. Die Nummer war eine „Fantasienummer“, die von einem älteren Container einfach umgelabelt wurde. Das passt ins Bild, dass insgesamt mehr Container verkauft wurden als physisch überhaupt vorhanden waren. Dieses Vorgehen von P&R bestätigte der Insolvenzverwalter noch einmal anlässlich seines Gutachtens.

Kein Eigentümer eines konkreten Containers

Aber auch wenn es anders gewesen wäre, hätte der suchende Anleger wenig Glück gehabt. Eine Verwertung der Container durch die Anleger selbst sei nicht nur wirtschaftlich sinnlos, so der Insolvenzverwalter bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern deshalb unmöglich, weil die Anleger kein Eigentum erworben haben: Die wirksame Übereignung von Gegenständen setze nämlich voraus, dass der zu übereignende Gegenstand so präzise bezeichnet sei, dass ein Dritter schon anhand der zwischen den Parteien getroffenen Absprachen diesen Gegenstand identifizieren könne. Es habe aber keine Bezugnahme auf konkrete Container gegeben; die Übereignung einer bestimmten Zahl eines bestimmten Containertyps genüge nicht, um zu bestimmen, welche Container im Einzelnen gemeint seien, auch ein ausgestelltes Zertifikat helfe hier nicht weiter. Dies habe auch das Landgericht München I in einer rechtskräftigen Entscheidung vom 20.06.2018 bestätigt.

Alleingänge könnten Insolvenzverfahren gefährden

Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé warnt sogar vor solchen Alleingängen. Am meisten sei für die Anleger zu retten, wenn alle an einem Strang ziehen würden, denn die Anleger könnten an der angestrebten gemeinsamen Verwertung partizipieren. Alleingänge könnten das Verfahren stören und zu erheblichen Schäden für den einzelnen Anleger wie auch für die Gläubigergesamtheit führen – bis hin zum Totalverlust. Die meisten Betroffenen seien hier auch der Meinung des Insolvenzverwalters.

„Die Zahl der Anleger und Anwälte, die die Reedereien, die Leasinggesellschaften oder die Schweizer P&R-Gesellschaft ansprechen und dort Informationen über vermeintlich ‚ihre‘ Container oder direkte Zahlungen an sich verlangen, ist sehr klein. Es ist allen klar, dass keine dieser Firmen direkte Zahlungen an Anleger leisten wird. Allerdings besteht die Gefahr, dass Anleger durch solche Aktionen einen erheblichen Schaden verursachen. Denn die Geschäftspartner der Schweizer Gesellschaft haben mit den Vorkommnissen der Vergangenheit nichts zu tun und möchten das auch gar nicht. Wenn sie die Container nicht ungestört nutzen können, kann es passieren, dass sie P&R Container insgesamt außer Dienst stellen. Dann werden die Container auf einen Schlag zu einer Last und könnten zur Abdeckung der enorm hohen Standkosten durch Dritte zwangsverwertet werden. Für die Anleger würde dann nichts mehr übrig bleiben. Gleiches würde im Falle eines Konkurses der Schweizer P&R-Gesellschaft gelten“, erläutert Dr. Jaffé die Gefahren eventueller „Extratouren“. (bh)

Lesen Sie auch: P&R-Skandal: Insolvenzverfahren ist eröffnet