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Steuern & Recht
10. Oktober 2016
Premiere: Erstes Amtsgericht fällt Urteil zur Mietpreisbremse

Premiere: Erstes Amtsgericht fällt Urteil zur Mietpreisbremse

Das Amtsgericht Lichtenberg hat in einem Streitfall um die Mietpreisbremse ein Urteil gefällt. Damit liegt erstmals ein Urteil eines Berliner Gerichts vor, in dem es um Mietschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt geht.

Die Parteien des Rechtsstreits hatten am 16.10.2015 einen Mietvertrag über die Vermietung einer 73,95 m² großen Wohnung in Berlin-Lichtenberg abgeschlossen. Die Miete hierfür betrug 562,02 Euro was einer Kaltmiete von 7,60 Euro pro m2 entspricht. Die Mieter beanstandeten dies bei der Vermieterin, da die Miete laut Mietpreisbremse um 32,47 Euro monatlich zu hoch sei. Da die Vermieterin sich nicht auf eine niedrigere Miete einließ, erhoben die Mieter Klage und forderten die überhöhten Zahlungen von 227,29 Euro für die Monate November 2015 bis Mai 2016 zurück.

Vermieter muss zurück zahlen

Das Gericht hat nun dem Mieter Recht gegeben. Laut der Mietenoberbegrenzungsverordnung ist die Stadt Berlin insgesamt als angespannter Wohnungsmarkt bestimmt worden und unterliegt damit den Regelungen der Mietpreisbremse. Für die betreffende Wohnung stellte das Gericht einen zulässigen Preis von 6,51 Euro pro m² fest und verurteilte die Vermieterin auf Nachzahlung der Differenz.

Vollumfänglich im Recht

In dem vorliegenden Fall liege ein Verstoß gegen § 556d Abs. 1 BGB vor. Die Miete für die streitgegenständliche Wohnung übersteige die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10%. Zulässig sei nur eine Höchstmiete von 7,161 Euro pro m² (6,51 Euro + 10%). Das wären imm vorliegenden Fall insgesamt von 529,55 Euro gewesen. Die Differenz von je 32,47 Euro pro Monat müsse die Vermieterin daher vollumfänglich zurückzahlen. (mh)

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.08.2016, Az. 2 C 202/16

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