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Steuern & Recht
9. Dezember 2014
PRIIPs-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

PRIIPs-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Mit der PRIIPs-Verordnung soll erreicht werden, dass Verbraucher besser über die Risiken sogenannter „verpackter“ Produkte (PRIIPs) aufgeklärt werden. Daher sollen PRIIP-Hersteller – beispielsweise Fondsmanager, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute oder Wertpapierfirmen – ein Basisinformationsblatt für von ihnen aufgelegte Anlageprodukte abfassen.

Die PRIIPs-Verordnung (Verordnung Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.11.2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) ist am 09.12.2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Die Verordnung schafft einen neuen Informationsstandard für alle „verpackten“ Anlageprodukte. Dies sind Produkte, die das Geld der Kunden indirekt am Kapitalmarkt anlegen oder deren Rückzahlungsanspruch in sonstiger Weise an die Wertentwicklung bestimmter Papiere oder Referenzwerte gekoppelt ist. Versicherungsprodukte, die keine Investitionsmöglichkeiten bieten, und Einlagen, die ausschließlich dem Zinsrisiko unterliegen, sind vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Die Verordnung gilt ab dem 31.12.2016. (kb)

Die Verordnung ist unter http://eur-lex.europa.eu abrufbar.