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23. November 2016
Private Bausparkassen schaffen freiwillige Zusatzabsicherung ab

Private Bausparkassen schaffen freiwillige Zusatzabsicherung ab

Die privaten Bausparkassen in Deutschland haben beschlossen, die freiwillige Zusatzabsicherung in Form des Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds zu beenden. Ihn fortzuführen hätte den regulatorischen Aufwand erheblich erhöht, ohne im Gegenzug die Sicherheit für die Bausparkunden zu verbessern.

Von der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu einer Anlagesumme von 100.000 Euro sind auch die Kunden der privaten Bausparkassen betroffen. Aus diesem Grund haben die privaten Bausparkassen ihre freiwillige Zusatzabsicherung in Form des Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. (BESF) überprüft – und nun beschlossen, diese zu beenden. Eine Fortführung des BESF hätte den regulatorischen Aufwand erheblich erhöht, ohne die Sicherheit für die Bausparkunden zu verbessern.

Auflösung des BESF zum 28.02.2017

Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Ertragsdrucks infolge der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat die Mitgliederversammlung des BESF, dem bis auf die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und die Deutsche Bank Bauspar AG alle anderen privaten Bausparkassen Deutschlands angehören, die Auflösung des BESF beschlossen. Die Auflösung wird zum 28.02.2017 wirksam. Die im BESF vertretenen Bausparkassen werden ihre Kunden zeitnah über die notwendige Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) informieren.

Nur 0,2% betroffen

Für 99,8% der Bausparkunden ändert sich dadurch laut dem Verband der privaten Bausparkassen grundsätzlich nichts. Von den rund neun Millionen Bausparverträge, die bei den Mitgliedsinstituten des BESF bespart werden, liegen demnach nur 0,2% über der Schwelle der gesetzlichen Absicherung von 100.000 Euro. Durch die Auflösung des BESF entfalle für Privatkunden lediglich die freiwillige Zusatzabsicherung des Fonds für Bausparguthaben oberhalb dieser Schwelle und für außerkollektive Einlagen ab 100.000 Euro bis zur Höhe von 250.000 Euro. Betroffen seien daher im Wesentlichen nur institutionelle Anleger wie Versicherungen und Kommunen, die ohnehin nicht der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. Bausparkunden mit Einlagen über 100.000 Euro hätten zudem die Möglichkeit, ihre Verträge auf mehrere Bausparkassen zu verteilen. (mh)