AssCompact suche
Home
Assekuranz
13. Februar 2019
Privathaftpflicht: Neuer Baustein schützt vor strafrechtlichen Risiken

Privathaftpflicht: Neuer Baustein schützt vor strafrechtlichen Risiken

Die Haftpflichtkasse bietet in Kooperation mit ROLAND Rechtschutz die Möglichkeit, sich über die Privathaftpflichtversicherung auch gegen strafrechtliche Risiken abzusichern. Der optionale Baustein „StrafrechtPlus Privat“ schützt Kunden der Haftpflichtkasse vor den finanziellen Risiken eines Strafverfahrens.

In Zusammenarbeit mit der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG hat die Haftpflichtkasse VVaG eine neuartige Möglichkeit entwickelt, über die Privathaftpflichtversicherung auch strafrechtliche Risiken abzusichern. Dazu haben beide Versicherer eine Kombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutzversicherung auf den Markt gebracht. Der neue Baustein „StrafrechtPlus Privat“ lässt sich optional zur privaten Haftpflichtversicherung hinzuwählen. Kunden der Haftpflichtkasse können sich damit gegen finanziellen Risiken eines Strafverfahrens absichern, und zwar im Privatleben, im Beruf und beim ehrenamtlichen Engagement im Verein. Der Baustein deckt Vorwürfe wie etwa Beleidigung, Steuerhinterziehung, Verleumdung, unterlassene Hilfeleistung und den Verbrechensvorwurf bis hin zu einer rechtskräftigen Verurteilung ab.

„Wir haben mit ROLAND einen Kooperationspartner gefunden, der ein ausgezeichnetes Ansehen als Strafrechtsexperte genießt. Mit der neuen Produktkombination aus Haftpflicht- und Straf-Rechtsschutz-Versicherung haben wir eine sinnvolle Innovation entwickelt, die bisher im Markt einzigartig ist,“ erklärt Roland Roider, Vorstand bei der Haftpflichtkasse VVaG.

Absicherung gegen den Vorwurf einer Straftat und gegen Vorsatzvorwurf

Mit dem neuen Schutz können sich Versicherte mit einer Deckungssumme bis 1.000.000 Euro nicht nur gegen den Vorwurf einer Straftat, sondern auch gegen den Vorsatzvorwurf schützen. Eine Prüfung auf möglichen Haftpflichtanspruch, der aus einem Strafverfahren resultieren könnte, ist nicht erforderlich. Der Strafrechtsschutz greift, sobald ein Ermittlungsverfahren gegen Versicherte eingeleitet wird. Die Übernahme der Kosten für Strafverteidiger, Gutachter oder Gericht ist garantiert.

Übernahme der Verfahrenskosten bei einer Geldstrafe

Kommt es zu einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Endet das Verfahren mit einer Geldstrafe, übernimmt die Versicherung die Kosten für ein solches Verfahren bis zu 1.000.000 Euro. Hierunter fallen auch die Kosten für einen unabhängigen Anwalt, für das Gerichtsverfahren, für eventuelle Gutachten, Zeugen und Sachverständige. „Mit ‚StrafrechtPlus Privat‘ haben wir gemeinsam mit der Haftpflichtkasse eine vollkommen neue und zugleich stark kundenzentrierte Lösung entwickelt“, erläutert Rainer Brune, Vorstandsvorsitzender der ROLAND Rechtschutz-Versicherungs-AG. (tk)