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Steuern & Recht
30. August 2016
Produktinformationsblatt: Inhalt und Text stehen

Produktinformationsblatt: Inhalt und Text stehen

Nachdem das Bundesministerium der Finanzen bereits Ende Juni ein Schreiben zur optischen Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz veröffentlicht hat, wurden nun die Vorgaben für die inhaltliche/textliche Ausgestaltung bereitgestellt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein weiteres Schreiben zum Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz veröffentlicht (Schreiben vom 29.08.2016, GZ IV C 3 – S 2220-a/13/10004 :004, DOK 2016/0739500). Mit dem nun veröffentlichten Schreiben werden die inhaltlichen sowie die textlichen Vorgaben zum amtlich vorgeschriebenen Muster zum Produktinformationsblatt für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nach § 13 Abs. 1 AltvPIBV (Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung ) sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung von Muster-Produktinformationsblättern im Internet nach § 7 Abs. 4 S. 4 AltZertG (Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen) bestimmt. Bereits Ende Juni hatte das BMF ein Schreiben zur optischen Ausgestaltung des Produktinformationsblatts veröffentlicht (siehe auch Produktinformationsblatt: Optik und Umfang stehen).

Das Schreiben ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de. Weiter hat das BMF eine Gebrauchsanweisung zur Erstellung eines Produktinformationsblattes veröffentlicht. Dieses ist ebenfalls unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar. (kb)

Hier sind zukünftig die Abschluss- und Vertriebskosten aufgeführt:

Produktinformationsblatt: Inhalt und Text stehen