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30. Juni 2016
Produktinformationsblatt: Optik und Umfang stehen

Produktinformationsblatt: Optik und Umfang stehen

Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Schreiben zur optischen Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz veröffentlicht.

Gemäß der Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung ist das Produktinformationsblatt nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster zu erstellen. Dieses hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun mit einem aktuellen Schreiben zur Verfügung gestellt (GZ IV C 3 - S 2220-a/13/10004 :004; DOK 2016/0598034). Die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters zum Produktinformationsblatt wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Das BMF-Schreiben ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de. (kb)