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Steuern & Recht
24. Juni 2014
Provisionsausweis zum Nachteil der Versicherungsmakler

Provisionsausweis zum Nachteil der Versicherungsmakler

Vermittler sollen nach Wunsch des Gesetzgebers künftig Provisionen in Euro und Cent ausweisen. Dem Kunden soll damit transparent gemacht werden, wie viel der Vermittler an seinem Vertrag verdient. Bei Versicherungsmaklern wird dann der höchste Betrag stehen.

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das noch im Juli umgesetzt werden soll, beinhaltet eine Provisionsoffenlegung. Der Satz „Der Versicherungsvermittler hat dem Versicherungsnehmer die ihm für den Abschluss des Vertrages mit dem Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbarte Provision als Gesamtbetrag in Euro mitzuteilen. Er hat dies nach § 62 zu dokumentieren“, soll entsprechend in das VVG aufgenommen werden.

In seltener Eintracht wehrt sich die Branche gegen den Provisionsausweis. Er bringe weder einen schlüssigen Produktvergleich noch die erwartete Transparenz, warnen Versicherer und Vermittlerverbände. Die Kosteninformationen wären für den Versicherungsnehmer nur dann hilfreich, kritisiert der GDV etwa in seiner entsprechenden Stellungnahme, wenn sie den Vergleich zwischen verschiedenen Produkten erleichtern und eine bedarfsgerechte Entscheidung ermöglichen würde. Das treffe jedoch für die vertragsindividuelle Abschlussprovision nicht zu. Im Gegenteil sei ein Produktvergleich auf Basis der Abschlussprovisionen für den Verbraucher sogar irreführend. Denn die Abschlussprovisionen seien im Gegensatz zu gleichbleibenden, einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten stark vom Vertriebsweg und den damit verbundenen unterschiedlichen Dienstleistungen abhängig. Für Lebensversicherungsverträge zielführender sei ein Ausweis der Gesamtkostenbelastung als Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten, so die Versicherer.

Provision abhängig vom Vertriebsweg

In der Praxis vereinbart ein Anbieter für ein und dasselbe Produkt je nach Vertriebsweg unterschiedliche Abschlussprovisionen. Diese können je nach unterschiedlichem Vertriebsweg und damit verbundener Dienstleistung bei einem durchschnittlichen Vertrag um mehrere Hundert Euro variieren. Am vermeintlich teuersten wäre das Produkt beim Versicherungsmakler, gefolgt vom Versicherungsvertreter. In einer Rangliste käme dann der Vermittler, der in einem mehrstufigen Vermittlungsverhältnis steht. Beim Bankvertrieb wird es am vermeintlich günstigsten. Viele Fragen stellen sich also: Wie werden Provisionen „richtig“ ausgewiesen, wenn ein Pool dazwischen geschaltet ist oder der Vermittler in einer Vertriebsorganisationen tätig ist? Und wie soll der Kund das verifizieren? Und wie soll er dies der erbrachten Leistung gegenüber stellen?

Provisionsausweis für alle Sparten

Interessanterweise soll der Provisionsausweis nicht nur Lebensversicherungsverträge betreffen, sondern auch die Schaden-/Unfallversicherung und die private Krankenversicherung. Es geht dabei also nicht mehr nur um die Stärkung der Lebensversicherung, sondern um eine generelle Regelung. Vermittler müssen sich auf diese Entwicklung einstellen.

Am 30.06.2014 findet im Finanzausschuss übrigens die Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetz statt. Ein reiner Vermittlerverband scheint dazu nicht eingeladen zu sein. (bh)

Siehe dazu auch: Branchenverbände und Gewerkschaft wenden sich gemeinsam gegen Provisionsoffenlegung