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15. Mai 2018
Realitätsfern: BFH hält Zinsen der Finanzämter für verfassungswidrig

Realitätsfern: BFH hält Zinsen der Finanzämter für verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem aktuellen Beschluss mit den Zinsen auf Steuernachzahlungen befasst. Die Richter halten die Nachzahlungszinsen der Finanzämter für realitätsfern und zu hoch – und zweifeln daher ihre Verfassungsmäßigkeit an.

Der BFH hält die aktuellen Zinsen auf Steuernachzahlungen für verfassungswidrig. Aktuell werden 6% Zinsen im Jahr auf nicht gezahlte Steuern fällig. Das ist nach Auffassung von BFH-Präsident Rudolf Mellinghoff realitätsfern. Das Bundesgericht hat daher die Vollziehung für Nachzahlungszinsen ausgesetzt – und zwar ab dem Jahr 2015. 2013 wurden die Nachzahlungszinsen von einem anderen Senat des Gerichts noch für unproblematisch gehalten.

Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz

Der BFH vertritt nun aber die Ansicht, dass ein solcher Zinssatz angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. Eigentlicher Sinn der Zinsen sei es schließlich, einen finanziellen Vorteil einer verspäteten Steuerzahlung auszugleichen. Einen solchen Vorteil gebe es aber nicht mehr, da der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) seit 2011 durchgehend unter 1% liegt.

Vorläufig ausgesetzt

Im vorliegenden Fall sollte der Kläger nach einer Betriebsprüfung fast 2 Mio. Euro Steuern nachzahlen, wofür das Finanzamt Nachzahlungszinsen in Höhe von rund 240.000 Euro verlangt. Der BFH hat die Zahlungen mit seinem Beschluss im Eilverfahren nun vorläufig ausgesetzt. Das Hauptverfahren steht noch aus. Ob der Zinssatz generell gesenkt werden muss, entscheidet nun das Bundesverfassungsgericht, bei dem bereits mehrere Klagen gegen die Höhe des Nachzahlungszinses vorliegen. (mh)

BFH, Beschluss vom 25.04.2018, Az. IX B 21/18