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16. Juni 2016
Rechtsanspruch auf Girokonto kommt

Rechtsanspruch auf Girokonto kommt

Ab dem 19.06.2016 haben Verbraucher einen Rechtsanspruch auf das sogenannte Basiskonto: ein Girokonto mit Mindestfunktionen. Das sieht das neue Zahlungskontengesetz vor, das eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzt. Die Kreditwirtschaft ist nun in der Pflicht, die oft teuren Jedermann-Konten in Basiskonten umzuwandeln.

Darauf haben Verbraucherschützer schon lange gewartet: Verbraucher erhalten ab dem 19.06.2016 einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Zudem müssen Kreditinstitute ihren Kunden künftig dem Nutzerverhalten entsprechend passende Kontomodelle anbieten. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemeldung hin. So seien beispielsweise Onlinekontomodelle meist preisgünstiger im Vergleich zu herkömmlichen Konten. Das bedeute: onlineaffinen Verbrauchern wäre ein günstigeres Onlinekonto anzubieten. Umgekehrt dürfte Verbrauchern, die das Internet kaum nutzen, kein reines Onlinekonto angeboten werden, das dann bei Buchungen in der Bank vor Ort besonders teuer wäre. Zudem dürften Basiskonten nicht mehr kosten als andere marktübliche Kontomodelle, so die Verbraucherschützer.

Jedermann-Konto muss umgewandelt werden

Die Leistungen des Basiskontos sind gesetzlich klar definiert. Dieses hohe Verbraucherschutzniveau komme nach Aussagen des vzbv jedoch nicht nur Neukunden zugute. Auch Verbraucher mit einem sogenannten „Jedermann-Konto“ profitieren von den neuen gesetzlichen Regelungen. Bei Bedarf sollen Banken und Sparkassen diese Konten in Basiskonten umwandeln.

Unklare Rechtslage bei Flüchtlingen

Zudem fordert der vzbv den Gesetzgeber auf, auch für Flüchtlinge Rechtssicherheit herzustellen. Da Flüchtlinge häufig über keine gültigen Ausweispapiere verfügen, sei derzeit unklar, welche Papiere künftig für die Einrichtung eines Kontos benötigt werden. Der vzbv fordert deshalb, das Bundesinnenministerium müsse zeitnah einen Vorschlag machen, wie die Prüfung der Identifikation von Flüchtlingen ausgestaltet wird, damit diese Menschen ein Basiskonto eröffnen können. „Die derzeitige unklare Rechtslage erschwert es schätzungsweise 450.000 Flüchtlingen ein Basiskonto zu eröffnen. Ein Konto ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. (kb)

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