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5. Februar 2019
Rechtsschutzversicherung liegt in der Beschwerdestatistik weiter vorn

Rechtsschutzversicherung liegt in der Beschwerdestatistik weiter vorn

Der aktuell vorgelegte Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmanns weist erneut die Rechtsschutzversicherung als die Sparte mit den meisten Beschwerden aus. Wie in den Vorjahren steht sie im „Beschwerderanking“ vor der Lebensversicherung. Insgesamt gingen knapp 19.000 Beschwerden in der Verbraucherschlichtungsstelle ein.

Beim Versicherungsombudsmann sind laut Tätigkeitsbericht 2018 im vergangenen Jahr 18.956 Beschwerden eingegangen. Das sind 798 Antragstellungen weniger im Vergleich zum Vorjahr (laut Jahresbericht 2017). 4.887 Anträge davon wurden vom Versicherungsombudsmann aus diversen Gründen als unzulässig abgewiesen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn beim Beschwerdeführer kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch vorliegt oder die Beschwerde bei der falschen Schlichtungsstelle eingegangen ist.

Rechtsschutz und Lebensversicherung sind „beschwerdeträchtig“

In der Statistik – der vollständige Jahresbericht liegt noch nicht vor – ist nachzulesen, dass die Rechtsschutzsparte mit 4.146 Anträgen die meisten Beschwerden aufweist. Zwar gibt es hier einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, aber zum zweiten Mal hintereinander liegt die Rechtsschutzversicherung damit vor dem Beschwerde-Eingang in der Lebensversicherung (3.694). Im vergangenen Jahresbericht hatte Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch als Gründe für die negative Entwicklung in der Rechtsschutzsparte die BGH-Rechtsprechung zum unbefristeten Widerspruchsrecht in der Lebensversicherung und die VW-Abgas-Affäre genannt. Dies dürfte sich auch 2018 so durchgezogen haben.

Wenige Beschwerden in der BU-Versicherung

Mit deutlichem Abstand in der Reklamationshäufigkeit folgen den beiden genannten Sparten die Kfz-Haftpflichtversicherung (1.701) und die Gebäudeversicherung (1.641). Über der 1.000er-Grenze liegen zudem noch die Kfz-Kaskoversicherung, die Allgemeine Haftpflichtversicherung und die Zusammenfassung der sonstigen Versicherungen. Über die für mangelnde Transparenz und Fairness oft gescholtene Berufsunfähigkeitsversicherung gingen nur 515 Beschwerden ein.

Sehr wenige Beschwerden gegen Vermittler

Die oben genannten Zahlen beziehen sich auf die Sparten und unterscheiden nicht, ob sich die Beschwerden auf einen Versicherer oder einen Vermittler beziehen. Beschwerden gegen Vermittler, für die der Ombudsmann seit 22.05.2007 ebenfalls zuständig ist, gibt es nur wenige. 283 Beschwerden sind gegen Vermittler bei der Schlichtungsstelle eingetroffen, damit noch einmal etwas weniger als 2017. Viele Anträge davon mussten allerdings als nicht zulässig abgewiesen werden. 455 Anträge wiederum konnten nicht einwandfrei einem der Lager – Versicherer oder Vermittler – zugeordnet werden. Aber auch hier waren viele unzulässige Eingaben dabei. (bh)