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19. Mai 2016
Regierung prüft Schuldenobergrenze für Immobilienkredite

Regierung prüft Schuldenobergrenze für Immobilienkredite

Die niedrigen Zinsen haben zu einem Boom bei Baufinanzierungen geführt. Die Bundesregierung befürchtet dadurch aber offenbar unerwünschte Nebenwirkungen und will frühzeitig entgegensteuern. Sie prüft daher Medienberichten zufolge strengere Regeln der Kreditvergabe – wie etwa eine Schuldenobergrenze.

Um negativen Auswirkungen das Immobilienbooms in Deutschland oder gar eine gefährlichen Immobilienblase frühzeitig entgegenzusteuert, prüft die Bundesregierung laut einem Bericht des Handelsblatt strengere Regeln für die Kreditvergabe. Der Wirtschaftszeitung zufolge soll will das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schon bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Obegrenze für Darlehensverpflichtungen

Der Entwurf enthält demnach erweiterte Eingriffsmöglichkeiten für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Aufsichtsbehörde soll demzufolge die Möglichkeit erhalten, eine Obergrenze festzulegen, bei der alle Darlehensverpflichtungen eines Schuldners in Relation zu seinem Einkommen gesetzt werden. So soll eine Überschuldung verhindert und die Wahrscheinlichkeit von Kreditausfällen reduziert werde.

Reduziertes Risiko für Banken

Zudem beinhalte Gesetzentwurf einen Wert, der das Kreditvolumen ins Verhältnis zum Marktwert der Immobilie setzt. Dadurch würde sich das Risiko für die Bank reduzieren, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Hinzu kommt eine sogenannte Amortisationsanforderung, in der festgelegt ist, bis wann ein Kredit voll bzw. zu einem bestimmten Prozentsatz abgezahlt sein muss.

Noch kein Anlass für Praxisanwendung

Mit den Regelungen würde das BMF auf die Empfehlungen des Ausschusses für Finanzstabilität von 2015 reagieren, das darauf verwiesen hatte, dass Finanzkrisen häufig durch „Übertreibungen auf den Immobilienmärkten“ ausgelöst wurden. Noch sieht das Ministerium laut Handelsblatt zwar keinen Anlass dafür die Regelungen in der Praxis anzuwenden. Bei Parlamentariern stoße der Gesetzentwurf aber auf Zustimmung. (mh)

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