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12. März 2018
Reiseversicherung: Was sind „unerwartete schwere“ Erkrankungen?

Reiseversicherung: Was sind „unerwartete schwere“ Erkrankungen?

Kann ein Kunde wegen Krankheit den Urlaub nicht antreten oder muss ihn abbrechen, wird er von seiner Reiseversicherung entschädigt. Dies gilt aber nur für „unerwartete schwere“ Erkrankungen. Um diese Klausel für Versicherte verständlicher zu machen, hat der GDV die Musterbedingungen erweitert.

Wenn ein Kunde wegen Krankheit eine Reise nicht antreten kann oder sie abbrechen muss, wird er von seiner Reiseversicherung entschädigt. Dies gilt aber nur für „unerwartete schwere“ Erkrankungen. Um diese Klausel in der Reiseversicherung für Kunden verständlicher zu machen, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) die unverbindlichen Musterbedingungen um Erläuterungen und Beispiele erweitert. So handelt es sich dann um eine schwere Erkrankung, wenn der Arzt eine Reiseuntauglichkeit bescheinigt oder wenn Beschwerden den Patienten so stark beeinträchtigen, dass eine Reise nicht zumutbar wäre. Die Erkrankung muss aber nicht nur schwer, sondern auch unerwartet sein. Ein solcher Fall würde beispielsweise bei einem erstmals auftretenden vorliegen.

Verschlechterung bekannter Krankheiten

Versicherungsschutz kann aber auch bei bekannten Krankheiten bestehen, wenn sich diese unerwartet verschlechtern: Musste also eine Allergie längere Zeit nicht behandelt werden, tritt dann aber eine heftige allergische Reaktion auf, handelt es sich auch hier um eine unerwartete schwere Erkrankung – und der Versicherungsschutz greift. Häufig sind in den Versicherungsbedingungen bestimmte Zeiträume festgelegt, wie lange eine Erkrankung nicht behandelt werden musste.

Wenn Mitreisende erkranken

Werden Mitreisende oder enge Familienangehörige vor oder während der Reise unerwartet schwer krank und der Kunde muss sich vor Ort um sie kümmern, ist auch dies abgesichert. Die ausführlichen Erläuterungen und Beispiele zur „unerwarteten schweren Erkrankung“ sind in den GDV-Musterbedingungen zur Reiseversicherung zu finden. (tk)