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30. November 2018
Rentenpaket vom Bundesrat abgesegnet

Rentenpaket vom Bundesrat abgesegnet

Das Rentenpaket des Bundestages wurde auch vom Bundesrat gebilligt. Kernpunkt des Gesetzes ist die sogenannte doppelte Haltelinie. Es soll überwiegend zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rente - auch unter dem Oberbegriff „Rentenpaket“ bekannt - soll die staatliche Rente verbessern. In seiner Plenarsitzung am 23.11.2018 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Damit ist der Weg frei für die sogenannte doppelte Haltelinie: Das Rentenniveau soll bis 2025 bei 48% bestehen bleiben. Gleichzeitig darf der Beitragssatz bis zu jenem Jahr nicht über 20% steigen. Um dies zu gewährleisten, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Mio. Euro an die allgemeine Rentenversicherung.

Verbesserungen für Mütter und Frührentner

Das Gesetz enthält Verbesserungen bei der Mütterrente. Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekommen künftig ein zusätzliches halbes Erziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Auch die Absicherung bei verminderter Erwerbstätigkeit soll verbessert werden. Frührenter, die wegen Krankheit die Arbeit vorzeitig beenden müssen, werden so gestellt, als hätten sie bis zum normalen Rentenalter gearbeitet. Außerdem soll das Gesetz die Einkommensgrenze für Geringverdiener von 850 auf 1.300 Euro anheben. Erst ab diesem Betrag müssen sie die vollen Sozialbeiträge zahlen.

Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden und soll dann zum 01.01.2019 in Kraft treten. (tos)

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