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18. Februar 2015
RfB: Verordnungsentwurf wird verbraucherfreundlicher

RfB: Verordnungsentwurf wird verbraucherfreundlicher

Der Verordnungsentwurf über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wurde auf Initiative des Landes Schleswig-Holstein und der Freien Hansestadt Bremen angepasst. Insgesamt wird mit der Verordnung die Position der Versicherungsnehmer gestärkt.

Die Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) in der Lebensversicherung soll neu gefasst werden. Der derzeitige Verordnungsentwurf war Gegenstand einer Diskussion zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien Hansestadt Bremen und dem Bundesministerium der Finanzen. Das Ziel: eine verbraucherorientiertere Anpassung des Verordnungsentwurfs.

Als Ergebnis eines intensiven und konstruktiven Austauschs mit dem Bundesministerium der Finanzen konnte zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Meister (CDU) und dem Schleswig-Holsteinischen Finanzstaatssekretär Dr. Nimmermann (BÜNDNIS 90/ Die Grünen) folgende Einigung erzielt werden:

  • Die Maximalgröße für den kollektiven Teil der RfB wird von 80% der Eigenmittelanforderungen auf 60% gesenkt.
  • Die Möglichkeiten für Rückführungen an Alt- und Neubestand werden erweitert. Sie sind auch vor Erreichen der Obergrenze mit Zustimmung der Aufsicht möglich.

Darüber hinaus kam man überein, dass die Auswirkungen der Verordnung fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Von Bundesseite wird eine entsprechende Protokollerklärung im Bundesrat abgegeben werden.

Hintergrund

Die Teilkollektivierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) leistet einen wichtigen Beitrag, um die Generationengerechtigkeit in der Lebensversicherung sicherzustellen. Wie sich in den letzten Jahren gezeigt hat, wurde diese Generationengerechtigkeit durch die Trennung in einen Alt- und Neubestand im Jahr 1994 beeinträchtigt. Im Versicherungsaufsichtsgesetz wurde daher mit der Möglichkeit zur Einrichtung eines kollektiven Teils der RfB ein Ausgleichsmechanismus zwischen Alt- und Neubestand geschaffen.

Mit dem Verordnungsentwurf sollen die Grenzen für diesen Ausgleichsmechanismus zum Schutze aller Versicherungsnehmer rechtssicher festgelegt werden. Diese Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen bedarf der Zustimmung des Bundesrates. (kb)