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Steuern & Recht
6. Juli 2016
Riester: Mehr Förderung und Provisionslimit bei Vertragswechsel

Riester: Mehr Förderung und Provisionslimit bei Vertragswechsel

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) glaubt an die Riester-Rente und will diese weiter entwickeln. Ziel ist eine neue Form der Zulagenrente und ein monatlicher Freibetrag die Grundsicherung im Alter betreffend. Zudem will sie auch eine Höchstprovision bei Vertragswechsel.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) fordert eine grundlegende Reform der Riester-Rente. Nach Willen der MIT soll sie zu einer attraktiven neuen Zulagenrente weiterentwickelt werden. Dazu schlägt der MIT-Bundesvorstand einen Freibetrag von 100 Euro pro Monat bei der Grundsicherung im Alter vor. Das Ersparte dürfe nicht vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden, heißt es in einer Mitteilung von Mitte der Woche.

Dazu fordert die MIT, die steuerliche Förderhöchstgrenze an die Beitragsbemessungsgrenze zu koppeln und auf 4% festzusetzen. Seit der Einführung 2002 seien Gehälter, Inflationsrate und Beitragsbemessungsgrenze gestiegen, nicht aber die Förderhöchstgrenze für die Zulagen zur Altersvorsorge. Förderung und Leistung sollen demnach dynamisiert werden.

Vereinfachung von Prozessen und Provisionsgrenze

Weiterhin sollen Verwaltungsprozesse rund um die Bearbeitung der Zulagen vereinfacht werden. Die Zuständigkeit für die Berechnung und Zuweisung der Zulagen für die Sparer muss aus MIT-Sicht auf die Finanzverwaltung übertragen werden. Die MIT fordert zudem kundenorientiertere Abläufe und eine Nachzahlungsmöglichkeit. Für schwierige Lebenssituationen solle eine chancen- und risikoorientierte Lösungsvariante mit reduzierter Beitragsgarantie angeboten werden. Außerdem fordert die MIT, die Riester-Rente für alle Erwerbstätigen, also auch Selbstständige, zu öffnen, und die Provisionen für Vertragswechsel auf 150 Euro zu begrenzen.

BVK begrüßt die Vorschläge

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nannte die Reform-Vorschläge einen Schritt in die richtige Richtung. Der BVK begrüßt den Vorschlag zum Freibetrag und zur Dynamisierung der Förderhöchstgrenze. Der BVK stimmt ebenfalls dem MIT-Vorschlag einer Entbürokratisierung der Verwaltungsprozesse zu. Denn durch viele regulatorische Vorschriften, wie den jährlich zu stellenden Zulagenantrag bei der Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), sei die Riester-Rente undurchsichtig und kostenintensiv geworden. Eine Vereinfachung würde Kosten reduzieren, womit das Vorsorgesparen über die Zulagenrente attraktiver gemacht werden könnte. (bh)