Dem Urteil war nach Angaben von Stiftung Warentest ein jahrelanger Streit um die Kinderzulagen vorausgegangen. Anfang 2012 hatte die Sparerin, die mit einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung zusätzlich fürs Alter vorsorgt, von ihrem Riester-Anbieter erfahren, dass die DRV Bund die Kinderzulagen für die Jahre 2006 bis 2010 wieder zurückgebucht hat – im „vollmaschinellen Verfahren“, ohne Anhörung. Ihre dafür zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte sich bei der falschen Kindergeldkasse erkundigt und meinte, die Sparerin sei nicht kindergeldberechtigt. Die Berechtigung ist Voraussetzung für die Riester-Kinderzulage. Erst 2013 buchte die ZfA die Zulagen wieder zurück – insgesamt 831 Euro.
Renditeschaden und Gebühren werden ersetzt
Doch weil dieses Geld jahrelang in ihrem Riester-Vermögen fehlte, entstand der Sparerin ein Renditeschaden von knapp 203 Euro. Außerdem verlangte ihr Riester-Anbieter Cosmos Direkt gut 32 Euro Gebühren für die „Wiedereinbuchung“ der einst entzogenen Kinderzulagen. Den Schaden von insgesamt 235 Euro plus Zinsen bekommt die Riester-Sparerin nun ersetzt. (kb)
Landgericht Berlin, Az.: 28 O 229/14
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