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19. August 2013
Riester-Rente oder bAV – kein Königsweg, aber einige Wegmarken

Riester-Rente oder bAV – kein Königsweg, aber einige Wegmarken

Die in der Öffentlichkeit häufig zu hörende pauschale Argumentation, dass für Personen mit niedrigem Einkommen die Riester-Rente wegen der staatlichen Zulagen generell günstiger ausfällt, stimme nicht. Auch bei geringen Einkommen, sowohl für ledige als auch verheiratete Personen, könne die betriebliche Altersversorgung eine höhere Nettorente ergeben, als dies bei einem vergleichbaren Riester-Vertrag der Fall ist. Das will eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) herausgefunden haben.

Erst wenn mehr als ein Kind vorhanden sei, schlage das Pendel zu Gunsten der Riester-Rente aus.

Vergleich der prognostizierten Rente

Das DIA hat für jeweils 34 Musterfälle die Nettorenten der zwölf größten Anbieter am Markt für einen Riester-Renten-Vertrag und für eine Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung ermittelt und verglichen. Bei einer Nettokapitalanlage von jeweils 100 Euro monatlich wurde berechnet, welche Effekte sich durch die staatlichen Zulagen und die Verschiebung der Besteuerung in die Rentenphase ergeben und welche Leistung nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen für die Alterssicherung zur Verfügung steht. Anders als in vielen bislang veröffentlichten Berechnungen verglich das DIA dabei nicht nur die garantierte, sondern auch die prognostizierte Rente, da dem Sparer später diese Rente zur Verfügung steht, auch wenn sie nicht vom Versicherer garantiert wird.

Vorteil durch Zulagen für Kinder

Die Studie kam zu dem Schluss, dass es kein klares Votum für die eine oder andere Vorsorgeform gibt. So führt zum Beispiel der Zuschlag von 0,25% für einen Single ohne Kinder in der Pflegeversicherung dazu, dass auch bei geringen Einkommen die betriebliche Altersvorsorge günstiger ist als die Riester-Rente, trotz der Grundzulage für den Riester-Vertrag. Erst die Zulagen für Kinder lassen einen Vorteil für die Riester-Rente entstehen. Bei einkommensstärkeren Sparern (2.500 Euro pro Monat) hingegen liegt die Riester-Rente unabhängig von der Kinderzahl im Vorteil, während sich ab 3.000 Euro monatliches Einkommen die Situation wieder umkehrt. Dann wirken die ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase stärker als die Zulagen, die für die Riester-Rente gewährt werden.

Bemerkenswert an den Berechnungen, so das DIA, ist auch die Weise, in der bei steigenden Einkommen die bAV-Renten netto sinken, wofür die wachsende Steuerprogression wegen der höheren gesetzlichen Rente und die zusätzliche Belastung durch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung verantwortlich sind. Im Zusammenhang damit verweist das DIA darauf, dass bei Entscheidungen für die zusätzliche Altersvorsorge immer auch die kumulierte Steuer- und Abgabenbelastung im Rentenalter berücksichtigt werden muss.

Abwägung anhand individueller Bedingungen

Insgesamt zeichnet sich anhand der Untersuchung die Tendenz ab, dass die Vorteile für die betriebliche Altersversorgung umso stärker wiegen, je höher das Einkommen ist, weil die Bruttoanlage in der langen Ansparphase die Nachteile der vollen Belastung mit Sozialabgaben und die Steuerprogression aufwiegen. Grundsätzlich sollten vor der Entscheidung für einen Vertrag aber in jedem Fall eine Abwägung anhand der individuellen Bedingungen vor-genommen werden. So könnte zum Beispiel bei Personen mit einem höheren Einkommen, die drei oder mehr Kinder haben, die Riester-Rente wegen der insgesamt höheren Zulagensumme besser ausfallen.