Ist der Anstellungsvertrags-Baustein abgesichert, kann der Kunde regelmäßig seinen Anstellungsvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt rechtlich prüfen lassen – und zwar, wenn der bestehende Anstellungsvertrag geändert wird oder wenn er wegen eines Unternehmens- oder Funktionswechsels neu geschlossen wird. Die Leistung kann unabhängig von einem Leistungsfall und ohne Wartezeit in Anspruch genommen werden.
In der Premium-Variante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes erhält der Kunde zusätzliche Leistungserweiterungen. Hier übernimmt ROLAND beispielsweise die Nachhaftung für sämtliche versicherte Funktionen vorangegangener Arbeitsverhältnisse oder öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Zudem kann er sich im Leistungsfall in steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel zur Handhabung von Abfindungen, beraten lassen.
Eine weitere Leistungsverbesserung ist der präventive Beratungs-Rechtsschutz im Anstellungsvertrags- und im Vermögensschaden-Rechtsschutz: Top-Manager können ab sofort eine erste Beratung bei drohender Insolvenz, Änderungen des Gesellschaftervertrags oder Fusion/Veräußerung des Unternehmens in Anspruch nehmen. Auch der Universal-Straf-Rechtsschutz wurde um wichtige neue Leistungen ergänzt. So ist nun beispielsweise zusätzlich der Erweiterte Steuer-Straf-Rechtsschutz inbegriffen. Hierüber erhalten sowohl der Kunde als auch der Ehe- oder Lebenspartner Versicherungsschutz im privaten Bereich, wenn im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen das Unternehmen auch sie in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sind. (ad)
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