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27. August 2015
Rumänische Astra-Versicherung ist zahlungsunfähig

Rumänische Astra-Versicherung ist zahlungsunfähig

Die rumänische Aufsichtsbehörde hat die Zahlungsunfähigkeit der Astra Versicherung in Rumänien festgestellt. Vermittler sollten – nachdem der Geschäftsbetrieb der deutschen Niederlassung wohl bereits Anfang August eingestellt wurde – spätestens jetzt reagieren.

Der rumänische Versicherer Astra hat seit Februar 2014 in Deutschland über eine Zweigniederlassung Sachversicherungen vertrieben. Verschiedenen Medienberichten zufolge wurde die deutsche Niederlassung jedoch inzwischen geschlossen. Seitdem haben viele Vermittler die Astra-Verträge umgedeckt.

Der Pressereferent Versicherungsaufsicht bei der BaFin, Dirk Timmermann, hatte am 24.08.2015 gegenüber dem Versicherungsjournal noch erläutert, dass allein die Schließung einer Niederlassung eines ausländischen Versicherers keine Konsequenzen für die Versicherungsnehmer habe. Schließlich sei der Vertrag mit dem ausländischen Versicherer zustande gekommen. Nun ist die rumänische Astra allerdings zahlungsunfähig geworden.

Vermittler müssen jetzt handeln

Und spätestens mit der Meldung der Zahlungsunfähigkeit des rumänischen Versicherers ist aktives Handeln der Vermittler gefordert, um nicht in eine Haftungsfalle zu geraten. Dies bestätigt auch Rechtsanwalt Norman Wirth: „Von den Problemen bei Astra war ja schon seit einiger Zeit zu lesen. Allerspätestens jetzt sollten Vermittler ihren Kunden umgehend für Ersatz im Versicherungsschutz besorgen. Unverzüglich ist da wohl die formaljuristische korrekte Ausdrucksweise – also ohne schuldhaftes Zögern. Auch wenn die Kunden vielleicht gerade im Urlaub oder anderweitig nicht erreichbar sind, sollte unter Einsatz der Maklervollmacht unbedingt wieder für Deckungsschutz gesorgt werden. Sonst droht im Schadenfall die Haftung. Sollte in der Zwischenzeit bereits ein Schadenfall eingetreten sein, bei dem nun nicht mehr von einer Regulierung ausgegangen werden kann, wird es wohl auf den konkreten Einzelfall des zeitlichen Ablaufs ankommen. Eine Pauschalaussage ist da insofern nicht zu treffen.“

In einer Pressemitteilung vom 27.08.2015 hat die rumänische Aufsichtsbehörde als Grund für das Scheitern der Sanierungsbemühungen unter anderem eine fehlende Zusammenarbeit der Hauptaktionäre ausgemacht. So sei hieran eine Kapitalerhöhung trotz Interessenten mit „internationalem Ruf“ gescheitert.

Versicherungsgarantiefonds springt ein

Die Aufsichtsbehörde erklärt weiter, dass sie nun gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag den Schutz der Versicherungsnehmer in enger Zusammenarbeit mit dem Versicherungsgarantiefonds gewährleisten will. Laut Aussagen der Aufsichtsbehörden hat der Fonds eine Kapazität von 450.000 rumänischen Lei (rund 101.442 Euro) pro Versicherungsnehmer zu decken. Zudem soll die Stabilität des Versicherungssystems aufrechterhalten werden. (kb)