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Steuern & Recht
27. März 2017
Sachverständige äußern Kritik an Betriebsrentenreform im Bundestag

Sachverständige äußern Kritik an Betriebsrentenreform im Bundestag

Der Gesetzentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz muss aus Sicht vieler Experten nachgebessert werden. Das ist das Resultat einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag im Bundestag.

Bei einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf zur Betriebsrentenreform gestern im Bundestag, wurde vor allem das Tarifpartnermodell von den Sachverständigen mehrfach kritisch beurteilt. Nach Ansicht von Frank Oliver Paschen, Vorstandsmitglied der Dresdner Pensionskasse, geht das Modell „am Ziel, die Verbreitung der Betriebsrenten voranzutreiben, komplett vorbei.“ In Unternehmen mit Tarifbindung sei die bAV ohnehin schon weiter verbreitet. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußerte die Meinung, dass die Fokussierung auf tarifvertragliche Lösungen an vielen kleineren und mittleren Unternehmen vorbeiginge, die oft bewusst keinem Tarifvertrag unterliegen.

Privilegierung der Betriebsrenten verfassungswidrig?

Der Gesetzentwurf (Link) sieht auch vor, dass Betriebs- und Riesterrenten bei der bei der Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter privilegiert behandelt werden. Astrid Wallrabenstein, Professorin für Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, bezeichnete dies gestern als verfassungswidrig. Sie würde die Bezieher der gesetzlichen Rente, die mit der Grundsicherung verrechnet wird, benachteiligen.

Reine Beitragszusage und Verbot von Garantieleistungen umstritten

Positiv gegenüber der Idee einer reinen Beitragszusage äußerten sich unter anderem die BaFin und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Auch Dirk Kiesewetter, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Julius-Maximilians Universität Würzburg sieht die reine Beitragszusage als Chance: Seiner Meinung nach würde sie Vermittlungshemmnisse beseitigen, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen davon abhielten, eine bAV einzuführen. Dennoch betont auch Kiesewetter in seiner Stellungnahme, dass sichergestellt werden müsse, dass auch nichttarifgebundene Unternehmen Zugang zu den neuen überbetrieblichen Versorgungseinrichtungen erhalten. Für den GDV dagegen bewirkt das Verbot von Garantieleistungen bei gleichzeitiger Enthaftung der Arbeitgeber, dass sich die bAV als „gute Absicherung für mehr Menschen im Alter“ nicht stärker durchsetzen werde. (tos)

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