Die Finanzministerkonferenz hat sich mehrheitlich für strengere Regeln für Share Deals bei Immobiliengeschäften ausgesprochen. Bei diesen Geschäften wir die Immobilie nicht direkt erworben. Die Käufer erwerben stattdessen Geschäftsanteile an einer Gesellschaft. Hat ein Käufer weniger als 95% der Gesellschaft, wird die Grunderwerbssteuer von bis zu 6,5% nicht fällig. Dieses Vorgehen ist bisher vollkommen legal und kann bei einem Immobiliengeschäft von 1 Mio. Euro bis zu 65.000 Euro sparen.
Wichtiges Signal
Der Politik sind die Share Deals ein Dorn im Auge. Die Finanzministerinnen Edith Sitzmann aus Baden-Württemberg, Monika Heinold aus Schleswig-Holstein und Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert begrüßen daher den Beschluss der Finanzministerkonferenz als einen ersten guten Schritt. Er sei ein wichtiges Signal, dass der Staat aktiv gegen Steuervermeidungsmodelle vorgehe und zu mehr Steuergerechtigkeit beitrage.
Tricksereien eindämmen
Der Vorschlag der Konferenz sieht vor, dass der indirekte Erwerb von Grundstücken über die Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft nur dann nicht von der Grunderwerbsteuer erfasst wird, wenn weniger als 90% der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden und mindestens zehn Jahre keine weitere Beteiligung erworben wird. Bislang liegt die Haltefrist bei fünf Jahren. Die geplanten Verschärfungen sollen die „Tricksereien“ eindämmen und Share Deals so unattraktiv wie möglich. Verbieten lassen sich Share Deals offenbar nicht, da das Grundgesetz enge Grenzen vorgibt.
Nicht in puren Aktionismus verfallen
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) warnt derweil davor, mit den geplanten Verschärfungen den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland zu schwächen und die Kosten für Immobiliennutzer weiter zu erhöhen. Share Deals seien keine missbräuchlichen Steuergestaltungen, wie einige Politiker sie darzustellen versuchen. Vielmehr können durch sie laut dem ZIA Mehrfachbesteuerungen eines Grundstücks vermieden und diese Kostenvorteile an die Immobiliennutzer weitergegeben werden. Sollte diese Möglichkeit wegfallen, werde dies zu einer weiteren Kostensteigerung von Wohn-, Arbeits- und Produktionsflächen führen. Die Finanzminister sollten daher nicht in puren Aktionismus verfallen. (mh)
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