In Vorbereitung auf den Brexit hat der Versicherer Standard Life Änderungen an seinem europäischen Geschäft angekündigt. So wurden die rund 600.000 deutschen, österreichischen und irischen Kunden darüber informiert, dass ihre Versicherungsverträge von der im schottischen Edinburgh ansässigen Standard Life Assurance Limited auf die Standard Life International DAC in Irland übergehen. Dabei handelt es sich um eine irische Tochtergesellschaft von Standard Life Assurance Limited mit Sitz in Dublin. Diese Gesellschaft ist von der Central Bank of Ireland (CBI) zugelassen und wird von ihr reguliert. Auch Finanzberater und Vermittler seien laut Standard Life bereits über die geplante Übertragung in Kenntnis gesetzt.
Weitere Betreuung von Euro-Geschäft nach Brexit
Mit diesem Schritt will Standard Life sicherstellen, auch nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU die auf Euro laufenden Policen der Kunden weiterhin betreuen zu können. Denn der Versicherer geht davon aus, dass britische Finanzdienstleistungsunternehmen nach dem Brexit die Zulassungsrechte für die EU („EU-Pass-Rechte“) verlieren werden. Somit wäre Standard Life Assurance nicht länger in der Lage, bereits abgeschlossene Verträge in der EU weiterzuführen oder neue Verträge in der EU abzuschließen. Wie der Versicherer unterstreicht, hätte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Inhaber von Versicherungsverträgen im europäischen Geschäft.
Diese Verträge sind betroffen
Von der Übertragung betroffen ist nur das Euro-Geschäft von Standard Life Assurance. Alle Versicherungsverträge, die nicht zum Euro-Geschäft gehören, werden dagegen nicht übertragen. Wie Standard Life mitteilt, würden die Verträge deutscher Kunden wie bislang in Deutschland verwaltet. Auch an den Ansprechpartnern werde sich nichts ändern, nur der Versicherer wechsle.
Der Fahrplan für die Übertragung
Standard Life rechnet damit, dass die Übertragung Anfang 2019 erfolgen wird. Bis dahin ist ein rechtliches Verfahren einzuleiten, um die Übertragung zu ermöglichen. Dazu zählt die Genehmigung durch ein schottisches Gericht, eine Überprüfung durch die beiden britischen Aufsichtsbehörden, die Financial Conduct Authority und die Prudential Regulation Authority sowie ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. (tk)
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