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5. Dezember 2014
Sterben und Erben im Internet

Sterben und Erben im Internet

Das Internet ist heute ein Teil unseres Lebens. Die Digitalisierung macht aber auch vor dem Tod nicht halt. Laut einer repräsentativen Umfrage – durchgeführt von der Stiftung Internetforschung im Auftrag der ERGO – machen sich zwar rund 45% der Befragten Gedanken über ihre Beerdigung, aber nur 19% regeln ihren digitalen Nachlass. ERGO und ERGO Direkt geben mit dem „Digitalen Nachlassbegleiter“ zahlreiche Tipps rund um E-Mail-Adressen, soziale Netzwerke, Online-Banking und andere Dienste.

E-Mail, Facebook, Online-Banking – nach dem Tod hinterlassen die meisten Menschen eine Reihe von verschiedenen Online-Profilen und -Konten. Die Hinterbliebenen sind sich oft nicht bewusst, dass alle Rechte und Pflichten dieser Konten auf sie übergehen. Der „Digitale Nachlassbegleiter“ der ERGO soll den Erben den Umgang mit dem digitalen Nachlass erleichtern und Vorsorgenden Tipps geben, wie ihre Erben ihr digitales Leben nach dem Tod ohne Probleme verwalten können. 72% aller Deutschen möchten beispielsweise, dass ihr Konto nach dem Ableben gelöscht wird. Deshalb ist es ratsam, die Zugangsdaten dafür zu Lebzeiten zu hinterlegen. Auch sollten Verbraucher rechtzeitig mitteilen und dokumentieren, wie ihr digitales Erbe konkret verwaltet werden soll, damit dies nach ihren Vorstellungen geschehen kann. Am besten eignet sich hierfür ein Testament.

Was Angehörige tun können

Falls sich der Verstorbene zu Lebzeiten nicht darum gekümmert hat, wird es komplizierter. Wissen die Hinterbliebenen, welche Dienste genutzt wurden, reicht es möglicherweise aus, das Passwort zurückzusetzen, sich einzuloggen und das Konto zu löschen. Einige Netzwerke bieten spezielle Lösungen für den Todesfall an. Außer dem digitalen Nachlass gibt es im Trauerfall natürlich noch viele andere Dinge zu tun, mit denen die meisten Menschen im Alltag sonst wenig zu tun haben. Auch hier hilft der Nachlassbegleiter. (sg)