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16. Februar 2016
Streit um Regeländerung bei Betriebsrenten

Streit um Regeländerung bei Betriebsrenten

Im sogenannten „Omnibusverfahren“ will die Koalition die Vorschrift zu Rückstellungen, die Unternehmen für Betriebsrenten bilden müssen, ändern. Geplant ist, für die Bemessung der Rückstellungen die Kapitalmarktzinsen der letzten zehn Jahre zugrunde zu legen. Nun hat sich der Rechtsausschuss mit dieser Thematik befasst.

Der Rechtsausschuss hat sich erneut mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Bt-Drs.: 18/5922 – abrufbar unter www.bundestag.de) befasst und Sachverständige angehört. Neben dem eigentlichen Gesetzesinhalt wird auch eine Änderung angestrebt, die mit dem eigentlichen Gegenstand des Gesetzes nichts zu tun hat. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen soll die Vorschrift zu Rückstellungen, die Unternehmen für Betriebsrenten bilden müssen, geändert werden. Mit dem „Omnibusverfahren“, der Einbringung in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren, will die Koalition Zeit sparen, die ein eigenes Gesetzgebungsverfahren sonst benötigen würde.

Unternehmen müssen Rückstellungen deutlich erhöhen

Anlass der geplanten Änderung ist, dass Unternehmen wegen der anhaltend niedrigen Zinsen die Rückstellungen für die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter deutlich erhöhen müssen. Ein Prozentpunkt beim Zinssatz erfordere bis zu 20% mehr Rückstellungen, führte der Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Klaus-Peter Naumann, aus. Bisher werden für die Bemessung der Rückstellungen die Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre zugrunde gelegt, die Koalition möchte die Berechnungsgrundlage auf zehn Jahre ausdehnen. Naumann sah sogar gute Gründe für eine Ausdehnung auf 15 Jahre. Das sei in etwa die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit von Mitarbeitern. Auch Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens der Universität Mainz, begrüßte die von der Koalition geplante Zinssatzregelung für die Altersversorgung. Nach seiner Einschätzung verbessert sie die Kreditwürdigkeit von Unternehmen.

Nur Zeitgewinn?

Joachim Gassen, Professor für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Berliner Humboldt-Universität, zeigte einerseits Verständnis für den Wunsch von Unternehmen nach geringeren Rückstellungen. Er bestritt aber, dass diese dadurch tatsächlich geschwächt würden, denn die Rückstellungen verblieben ja als Kapital in den Unternehmen. Dem stimmte Matthias Müller, Leiter der Abteilung Finanzen beim DGB-Bundesvorstand, zu. Die von der Koalition beabsichtigte Verlängerung der Berechnungsbasis bezeichnete Müller als bloßen Zeitgewinn. Bei anhaltender Niedrigzinsphase werde man sich in einigen Jahren wiedersehen. Er plädierte stattdessen für einen gesetzlich festgeschriebenen einheitlichen Zinssatz.

Unternehmensfinanzierung nicht gefährdet

Benjamin Weigert von der Deutschen Bundesbank bestritt, dass bei einer Beibehaltung der jetzigen Regelung die Unternehmensfinanzierung gefährdet werde. Die Zahlen der Bundesbank ergäben auch keinen Anhaltspunkt für eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität. Die geltende Sieben-Jahres-Regelung entspreche dem Konjunktur- und Zinszyklus, sagte Weigert, und er sehe keine Notwendigkeit, davon abzuweichen. (kb)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Uwe Hummel am 17. Februar 2016 - 11:04

Sehr geehrtes Ass Compact - Team,
zunächst einmal sollte man das Thema auf den Kernpunkt und den entsprechenden Durchführungsweg eingrenzen, denn auch eine Direktversicherung oder Pensionskasse ist eine Betriebsrente ,dafür werden aber keine Rückstellungen gebildet.
Einzig der Durchführungsweg der Pensionszusage nach § 6a EStG bildet Pensionsrückstellungen. Seit der Einführung des BilMoG und der Aufgabe der Maßgeblichkeit und dem Saldierungsverbot ab dem Bilanzjahr 2010 gibt es zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz einen markanten Unterschied, da hier in der Handelsbilanz sinkende Zinssätze angewandt werden müssen. Gleichzeitig kann das Aktivvermögen mit den Pensionsrückstellungen saldiert werden.
Es ist ein Fehler immer neue längere Zinszeiträume anzuwenden, das sind die billigsten Bilanztricks überhaupt und verstoßen eigentlich sogar gegen den Grundsatz der Bilanzklarheit nach HGB . Zudem wird der ursprüngliche Sinn des BilMoG damit komplett ausgehebelt. Dies ist, dass ein potentieller Käufer, Kreditgeber oder Lieferant erkennen kann ob diese Firma ungedeckte schuldrechtliche Pensionsverpflichtungen hat und in welcher Höhe.
Nein durch die neuerliche Streckung der Zinszeiträume wird das eigentliche Problem nicht gelöst sondern eventuell sogar verschlimmert. Nach nahezu 6 Jahren sind die Mittel zur späteren Bezahlung der eingegangenen schuldrechtlichen Verpflichtung bei sehr vielen Firmen immer noch nicht aufgestockt worden, die steuerlichen Gewinne durch die jährliche Zuführung zur Rückstellung in der Steuerbilanz jedoch netto vereinnahmt worden, jedoch nicht dazu verwendet Rückdeckungsvermögen daraus aufzubauen. Hätte man dies konsequent gefordert und per Dekret verlangt würden sich die Rückstellungen allein dadurch schon deutlich reduzieren. Steuerberater und Unternehmer verhalten sich wie Hasenfüße und investieren weiterhin in unrentable Versicherungen oder machen gar nichts anstatt als Unternehmer in Unternehmerische Beteiligungen zu investieren, die deutlich höhere Erträge abwerfen. Nein man geht der Versicherungswirtschaft sogar auf den Leim indem man sehr kostspielige Auslagerungsmodelle aufgreift und damit zwar die Pensionsrückstellung beseitigt, aber auf der anderen Seite ein verdecktes Enteignungssystem darstellt.Durch den Wechsel des Durchführungsweges ändert sich an der Höhe der Verpflichtung absolut nichts, im Gegenteil es sind zusätzliche erhebliche Gebühren erforderlich und wenn man sich die Einmalbeträge die erforderlich sind ansieht, wird klar wenn man dieses Geld vernünftig angelegt hätte, wäre die Sache vollkommen durchfinanziert und damit die Rückstellung gleich null.Nicht die Rückstellungen oder die Rückstellungszinsen sind das Problem sondern die mangelnde Bereitschaft der Unternehmen entsprechendes Planvermögen auf der Aktivseite ( damit wird bezahlt)aufzubauen. Die Frage für mich ist nicht welcher Zinszeitraum und schon gar nicht eine festgeschriebene Zinshöhe sondern der tatsächlich Kapitalbedarf. in der Praxis habe ich mehr als 450 Rückdeckungsversicherungen analysiert und dabei festgestellt, dass die Beitragsrenditen deutlich unter 1,5% liegen.Zudem findet man häufig auch noch erhebliche Bilanzsprungrisiken vor Rentenbeginn sowie und dies wird häufig vollkommen ignoriert oder ist sogar erfahrenen Steuerberatern vollkommen unbekannt, nämlich Bilanzsprungrisiken nach Rentenbeginn. Wenn man im Angebotsprogramm der Versicherungen den tatsächlichen Kapitalbedarf berechnet ergibt sich ein ebenso düsteres Bild.
Die Lösung des Problems sehe darin die Unternehmen dazu zu verpflichten steuerliche Liquiditätsgewinne aus der Zusage zwingend für den Aufbau zusätzlichen Aktivvermögens verwenden zu müssen als das Geld für andere Dinge zu
verfrühstücken oder sogar noch als Tantiemen auszuschütten.
Wenn eine Firma 300.000 € Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz hat, hatte sie mindestens einen Nettozufluß von 100.000 €, wo ist dieses Geld geblieben ? Da vor 2008 sogar deutlich höhere Unternehmenssteuersätze galten ist dies sogar noch höher, wird aber aus Vereinfachungsgründen vernachlässigt. Ich habe schon viele Unternehmer und Steuerberater nach dem Verbleib gefragt, meist kam die Antwort im Unternehmen, verfrühstückt oder Achselzucken.Das Problem ist also klar ersichtlich nicht die Rückstellung sondern der mangelhafte Umgang mit dem Vermögensaufbau. Beispiel: Pensionszusage 4346 € p.m. Rückstellung nach §6a EStG ca. 700.000 € Erfüllungsbetrag nach BilMoG 825.000 € vorhandenes Rückdeckungsvermögen 425.000€ Rückstellung 400.000€ Gewinn aus Geschäftstätigkeit 825.000 €.Gewinnvortrag aus Vorjahren 1.500.000 €
Legt die Firma nun den nötigen Betrag von 400.000 € als Planvermögen( dem Zugriff Dritter entzogen und an den Verwendungszweck Erfüllung der Pensionsverpflichtung gebunden) an, ergibt sich eine Rückstellung von NULL €.
Das Vermögen der Firma ist dennoch unverändert hoch, denn es fand ja nur ein Aktivtausch statt.
Wenn es nicht auf einmal geht muss man halt wenigstens damit anfangen zusätzliches Aktivvermögen aufzubauen. Nichts Tun und jammern bringt keine Lösung. Probleme muss man lösen und nicht verschieben.

So kann man das Problem lösen, ohne Gejammer nach längern Zinszeiträumen und ohne jeden fadenscheinigen , faulen Bilanztrick.