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3. Juli 2018
Swiss Life entwickelt Grundfähigkeitenschutz weiter

Swiss Life entwickelt Grundfähigkeitenschutz weiter

Zum 01.07.2018 hat Swiss Life den „Swiss Life Vitalschutz“ zur Grundfähigkeitenabsicherung weiterentwickelt: In drei Leistungspaketen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten. Gleichzeitig ernannten die zwei Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente Swiss Life zur Konsortialführerin für ihre jeweiligen Grundfähigkeitslösungen.

Körperliche Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Sehen werden von dem meisten Menschen als Selbstverständlichkeit wahrgenommen – bis es zu einem Unfall kommt oder eine Krankheit neue Grenzen aufzeigt. Um möglichst viele Grundfähigkeiten abzudecken, hat Swiss Life nun zum Anfang Juli 2018 das Produkt „SwissLife Vitalschutz“ erweitert.

Angepasster individueller Schutz

Der Kunde kann dabei aus drei Tarifvarianten und verschiedenen Zusatzleistungen wählen und somit seinen persönlichen Schutz individuell und flexibel gestalten. Bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit wird der Versicherte von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. so lange die Beeinträchtigung besteht.

Varianten des Grundfähigkeitsschutzes

Die verschiedenen Varianten des Grundfähigkeitsschutzes unterscheiden sich jeweils im Umfang der Leistungsauslöser:

  • Der Power-Tarif beinhaltet 18 Leistungsauslöser und sichert alle relevanten Grundfähigkeiten ab. Der Baustein „Psyche“ wird hier nicht mit abgesichert, um grundsätzlich auch Personen mit psychischen Vorerkrankungen einen Versicherungsschutz anbieten zu können.
  • Die Spirit-Variante beinhaltet 20 Leistungsauslöser inklusive zwei psychischen Leistungsauslösern: „Geistige Leistungsfähigkeit“ und „Eigenverantwortliches Handeln“.
  • Den umfangreichsten Schutz bietet die Complete-Variante. Zu den Leistungsauslösern der Spirit-Variante kommen noch „Schizophrenie“ und „Schwere Depression“ hinzu. Somit erhöhen sich die Leistungsauslöser auf insgesamt 22.
Teilkapitalisierungsmöglichkeit

Der Swiss Life Vitalschutz bietet seinen Kunden die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung. Damit ist bei Verlust von einer der vier Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder Autofahren eine Einmalauszahlung bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente möglich. Außerdem offeriert der Swiss Life Vitalschutz eine Nachversicherungsgarantie, eine dauerhafte Dynamik-Option und weitere Bausteine, um die Absicherung genau auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen anzupassen. Dazu zählen eine Einmalzahlung im Falle bestimmter schwerer Krankheiten sowie drei Pflege-Optionen für zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Konsortialführerschaft bei MetallRente und KlinikRente

Zeitgleich zum neuen Swiss Life Vitalschutz bauen auch die zwei großen Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente ihr Angebot zur Arbeitskraftabsicherung weiter aus: Zum 01.07.2018 gehen sie mit ihren Grundfähigkeitslösungen KlinikRente.Vitalschutz und MetallRente.Vital an den Start, um ihren Beschäftigen in risikoreicheren Berufen oder mit Vorerkrankungen eine wirkungsvolle Arbeitskraftsicherung bieten zu können. Swiss Life ist bei MetallRente und KlinikRente bereits Konsortialführerin für fünf andere Produkte – mit der Konsortialführerschaft bei den Grundfähigkeitslösungen hat Swiss Life damit nun bereits zum siebten Mal das Vertrauen der Versorgungswerke erhalten. Insgesamt können sich nun allein über die beiden Branchenversorgungswerke über 15 Millionen Beschäftigte umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit oder bei Verlust einer Grundfähigkeit versichern. (sg)