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11. Mai 2018
Telemedizin: Ärztetag macht Weg für Online-Behandlung frei

Telemedizin: Ärztetag macht Weg für Online-Behandlung frei

Der Deutsche Ärztetag hat mit einer sehr deutlichen Mehrheit eine Lockerung des Verbots medizinischer Fernbehandlung beschlossen. Mediziner in Deutschland dürfen Patienten künftig auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt via Online-Chat oder Telefon behandeln, solange dies ärztlich vertretbar ist.

Mit einer sehr deutlichen Mehrheit hat der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt den Weg für die reine Fernbehandlung von Patienten geebnet. Damit dürfen Ärzte in Deutschland Patienten künftig im Einzelfall online oder telefonisch behandeln, ohne dass zuvor ein persönlicher Kontakt zwischen Arzt und Patient stattgefunden hat. Der Patient muss über die besondere Behandlungsform informiert werden. Trotz digitaler Unterstützung bleibe der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt aber weiterhin der „Goldstandard“ ärztlichen Handelns, wie Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer, betonte.

Lockerung des Fernbehandlungsverbots war „überfällig“

Bereits im Vorfeld gab es viele Fürsprecher für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots, so etwa Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Er rief auf dem Ärztetag dazu auf, in Deutschland bei der Telemedizin nicht zu warten, bis Google, Apple oder Amazon damit auf den deutschen Markt kommen. Auch der Vize-Vorstandschef des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, hatte im Vorfeld die Ärzteschaft ermuntert, sich für mehr Fernbehandlungen mit digitaler Technik zu öffnen: „Videosprechstunden und Online-Konsultationen als Ergänzung des traditionellen Arzt-Patienten-Verhältnisses sind überfällig“, erklärte er. Von Seiten der Krankenkassen begrüßte beispielsweise BARMER-Chef Prof. Dr. med. Christoph Straub die Entscheidung der deutschen Ärzteschaft, das Fernbehandlungsverbot zu lockern. Damit würden Ärzte und Patienten näher zusammenrücken.

Berufsordnung geändert

In der Berufsordnung wurde der entsprechende § 7 Absatz 4 angepasst. Er lautet nun: „Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“ Diese Regelung muss nun noch in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen und von den Landesministerien für Gesundheit genehmigt werden.

Modellprojekte laufen bereits, einige Versicherer an Bord

Einige Bundesländer nehmen in Sachen Telemedizin eine Vorreiterstellung ein, so zum Beispiel Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Im Sommer 2016 hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen, und hatte auf dieser Basis im Oktober 2017 ein solches Modellprojekt genehmigt. Einige wenige Versicherer bieten ihren Kunden bereits ärztliche Fernbehandlung über Video oder Telefon im Rahmen des Modellprojekts. Jüngstes Beispiel ist die ARAG Krankenversicherung: Die Vollversicherten in Baden-Württemberg können einen solchen Service über eine Kooperation mit der Münchner TeleClinic GmbH im Rahmen des Modellversuchs nutzen. Neben der ARAG nehmen auch die Barmenia, die Concordia und die Debeka am Modellprojekt teil.

ottonova geht Weg über die Schweiz

Auch die digitale Krankenversicherung ottonova bietet ihren Versicherten Fernbehandlung an, arbeitet dazu aber mit einer Schweizer Firma zusammen, da dort das ärztliche Berufsrecht eine Fernbehandlung erlaubt. Was die Bewerbung dieses Angebots betrifft, hatte die Wettbewerbszentrale Frankfurt kürzlich eine Unterlassungsklage erwirkt. Lesen Sie mehr dazu in einem Beitrag auf www.asscompact.de. (tk)