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23. August 2018
Unklarer Nachlass: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen?

Unklarer Nachlass: Erbe annehmen oder lieber ausschlagen?

Bei einer Erbschaft ist häufig wegen mangelnder Informationen nicht sicher, welche Folgen damit verbunden sind, etwa bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass. Wie sich „vorläufige“ Erben in einer solchen Situation am besten verhalten, erläutert das Deutsche Forum für Erbrecht.

Im Falle einer Erbschaft ist es mitunter nicht klar, welche Konsequenzen mit dem Nachlass verbunden sein können. War der Erblasser verschuldet oder aber wohlhabend? „Vorläufige“ Erben stehen daher vor der Entscheidung, das Erbe überhaupt anzunehmen oder besser zu darauf zu verzichten. In einem solchen Fall empfiehlt das Deutsche Forum für Erbrecht e. V., sich zunächst einen Überblick zum Nachlassbestand verschafft. Dazu zählt insbesondere, die Wohnung des Erblassers zu sichten, um beispielsweise Kontounterlagen prüfen zu können. Hat der Erbe keinen Schlüssel, kann er einen Schlüsseldienst beauftragen. Die Legitimation erfolgt mit dem Schreiben des Nachlassgerichts, mit dem der Erbe über das Erbrecht informiert wurde. Hat das Nachlassgericht die Wohnung jedoch versiegelt, ist das Betreten nur mit gerichtlicher Zustimmung möglich.

Auf Fristen achten

Generell sollten sich mögliche Erben nicht zu viel Zeit lassen, wie das Deutsche Forum für Erbrecht betont. Die Ausschlagungsfrist beträgt nämlich nur sechs Wochen. Eine Ausnahme gilt für Erben, dies sich bei Bekanntgabe des Testaments im Ausland befinden, für sie beträgt die Frist sechs Monate.

Haftung beschränken

Nachdem das Erbe gesichtet wurde, lässt sich meist besser einschätzen, wie es um den Nachlass steht. Bleiben Zweifel bestehen, kann der Erbe die Erbschaft zunächst annehmen. Stellt sich erst später heraus, dass der Erblasser Schulden hatte, lässt sich durch Nachlassinsolvenz die Haftung auf den übernommenen Nachlass beschränken. In diesem Fall haftet der Erbe nicht mit eigenem Geld. Es drohen allerdings Scherereien und Kosten, warnt das Deutsche Forum für Erbrecht. (tk)