Im Namensstreit der Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe die Bayerische ist nun das Urteil veröffentlicht worden. Das Langericht München I hat die Klage vom September 2016 abgewiesen, nach der die VKB der Bayerischen verbieten lassen wollte, ihr Unternehmenskennzeichen „die Bayerische“ weiterhin zu nutzen.
Angst vor Verwechslung
Grundlage der Klage war die Ansicht der VKB, nach der der Name „die Bayerische“ irreführend sei. Die Münchner Richter sahen diesen Tatbestand jedoch nicht erfüllt und die Klage deshalb als unbegründet an. „Weder die Verwendung des bestimmten Artikels „die“ allein, noch die Kombination mit dem Wort „Bayerische“ sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen“, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Die VKB hatte zudem angegeben, der Name würde eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Versicherern bergen. Laut dem Gericht sei der Unterschied jedoch zu groß, um zu Verwechslungen zu führen.
Die VKB kann gegen das Urteil Berufung einlegen. (tos)
Landgericht München, Urteil vom 29.08.2017, Az.: 33014425/16
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