AssCompact suche
Home
Investment
8. März 2017
vzbv fordert Ausstiegsdatum für provisionsbasierte Anlageberatung

vzbv fordert Ausstiegsdatum für provisionsbasierte Anlageberatung

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestag zum zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz mahnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Nachbesserungen. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung müsse an entscheidenden Stellen nachgebessert werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz benachteiligt laut dem vzbv die unabhängige Beratung und erlaube es Provisionsberatern, wichtige Regeln zu umgehen. Die Verbraucherschützer kritisiert zudem den enthaltenen Bestandsschutz als ungerechtfertigt und fordern ein Ende der Provisionsberatung bis 2023.

Fünfjährige Übergangszeit soll ausreichen

Die Übergangszeit von fünf Jahren soll sicherstellen, dass sich Kreditinstitute auf die Änderungen einstellen können. „Bis zum endgültigen Ausstieg aus der Provisionsberatung muss ein fairer Wettbewerb um die bessere Beratungsform hergestellt werden“, meint Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv. Nur so könnten sich unabhängige Alternativen zur Provisionsberatung am Markt entwickeln.

Hinter MiFID 2 zurück

Das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz setzt die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID 2 in deutsches Recht um, die unter anderem den Wettbewerb zwischen unabhängiger Beratung gegen Honorar und abhängiger Provisionsberatung sicherstellen sollen. Aus Sicht des vzbv bleibt der vorliegende Gesetzentwurf an dieser Stelle deutlich hinter den Vorgaben der MiFID 2 zurück und nehme die Provisionsberater zu stark in Schutz. (mh)