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17. September 2015
Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf zu Immobilienkrediten

Verbraucherschützer kritisieren Gesetzentwurf zu Immobilienkrediten

Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU soll Verbraucher besser vor unberechtigt hohen Forderungen schützen. Der dazugehörige Gesetzentwurf der Bundesregierung vergibt aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) aber die Chance, langjährige Verbraucherprobleme zu lösen.

Der vzbv fordert den Gesetzgeber dazu auf, eine faire Regelung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Finanzierung von Wohnimmobilien zu installieren. Durch diesen könnten je nach Darlehen schließlich bis zu vier- oder fünfstellige Beträge anfallen. Eine Auswertung der Verbraucherzentralen und des vzbv im Jahr 2014 habe zudem gezeigt, dass häufig zu viel kassiert wird: Zwei Drittel der Vorfälligkeitsentschädigungen waren demnach zu Ungunsten der Verbraucher falsch berechnet.

Deckelung der Restschuld

Zuletzt stieg die Vorfälligkeitsentschädigung auf durchschnittlich über 10% der Restschuld. Der vzbv fordert, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und sie bei 5% der Restschuld zu deckeln. „Verbraucher, die ihre Immobilienfinanzierung vorzeitig abbrechen, befinden sich meist ohnehin in finanziell prekären Lagen. Fordern Banken dann noch eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung, ist das fatal“, kommentiert Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim vzbv.

Widerrufsrecht nicht befristen

Der vzbv kritisiert zudem, dass das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen künftig schon nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen soll – selbst wenn der Darlehensgeber seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist. Der Verband fordert hingegen, dass das Widerrufsrecht nicht befristet wird. Kritik findet auch die Tatsache, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben macht, wie Banken Beratungsgespräche mit den Verbrauchern dokumentieren müssen. Die Verbraucherschützer fordern strukturierte Beratungsprotokolle, die auch noch Jahre später der Beweissicherung dienen, um sicherzustellen, dass Verbrauchern passende Produkte empfohlen und Risiken klar benannt wurden.

Transparenz bei Restschuldversicherungen

Restschuldversicherungen sind dem vzbv zufolge teuer und häufig ungeeignet. Zudem würden Verbraucher häufig zum Abschluss gedrängt. Werden die Versicherungen optional angeboten, müssen die Kosten nicht in den effektiven Jahreszins des Immobilienkredits einbezogen werden – Verbrauchern fehle so die Vergleichbarkeit. Der vzbv fordert daher ein doppeltes Preisschild, das den Effektivzins einmal mit und einmal ohne Restschuldversicherung angibt. Zudem setzt sich der Verband dafür ein, dass sich Schutzregeln nicht nur auf entgeltliche Darlehen beschränken werden. Verbraucher verlieren demnach bei den weitverbreiteten Null-Prozent-Finanzierungen wichtige Rechte, weil die gesetzlichen Regeln hier nicht greifen. (mh)

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