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2. September 2016
Verbraucherschützer unterstützen BaFin-Verbot für Bonitätsanleihen

Verbraucherschützer unterstützen BaFin-Verbot für Bonitätsanleihen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bekanntgegeben, dass er das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geplante Verbot von Bonitätsanleihen ausdrücklich unterstützt. Solche Produkte seien nichts als Wetten ohne nachvollziehbare Preisbildung und für Privatanleger daher völlig ungeeignet.

Die BaFin will erstmals von ihrem Recht des Verbots bestimmter Finanzprodukte Gebrauch machen. Bonitätsanleihen sollen zukünftig nicht mehr an Verbraucher verkauft werden dürfen. Der vzbv unterstützt in einer aktuellen Stellungnahme ein solches Produktverbot ausdrücklich. „Ein Produktverbot für Bonitätsanleihen ist richtig. Mit langfristigem Vermögensaufbau oder Sparen haben solche Produkte nichts zu tun. Das sind Wetten gegen den Kreditausfall von Unternehmen ohne nachvollziehbare Preisbildung“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.

Nicht bewertbar

Bonitätsanleihen zählen zur Produktklasse der Zertifikate. Diese sind nach Ansicht der Verbraucherschützer ohnehin grundsätzlich nicht für den aktiven Vertrieb an Privatkunden geeignet. Die Preise und Renditen würden sich schließlich nicht auf Märkten bilden, sondern von der ausgebenden Bank festgelegt werden. Bonitätsanleihen seien zudem eine besonders komplexe Form von Zertifikaten. Aus diesem Grund hält der vzbv ein Produktverbot für notwendig. „Auch Verbraucher, die sich gut auskennen und mit spitzem Stift rechnen, können Bonitätsanleihen nicht bewerten. Dafür fehlen schlicht die Informationen“, so Mohn.

Premieren für neu geschaffenes Interventionsrecht

Mit dem geplanten Verbot würde die BaFin erstmals ihr 2015 eingeführtes Interventionsrecht nutzen. Demnach kann die Finanzaufsichtsbehörde bestimmte Produkte und Vertriebspraktiken aus Gründen des Anlegerschutzes einschränken oder gar verbieten. Formell beschlossen wird die Maßnahme allerdings erst, wenn die BaFin alle Rückmeldungen aus der Anhörung ausgewertet hat. (mh)