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20. Mai 2015
Verbraucherschützer werfen Versicherern Versagen bei BU-Absicherung vor

Verbraucherschützer werfen Versicherern Versagen bei BU-Absicherung vor

Oft wirbt die Versicherungswirtschaft mit ihrer gesellschaftlichen und sozialpolitischen Aufgabe in Sachen Vorsorge und Absicherung. Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung werfen der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale NRW den Versicherern aber nun vor, an diesem Punkt zu versagen und fordern einen gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Grundschutz.

Diese Situation kennen Versicherungsmakler nur zu gut: Ein Kunde will seine Arbeitskraft finanziell mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern, er bekommt aber keine. Entweder weil er Vorerkrankungen hat, einen ungewöhnlichen Sport ausübt oder einfach nur den falschen Beruf gewählt hat. Das sorgt nicht nur beim Kunden, sondern auch beim Vermittler für Ärger und wurde in den vergangenen Monaten häufig thematisiert. Die Branche hat auf diese Situation reagiert und verstärkt Alternativen zur BU entwickelt. Diese bieten zwar nicht dieselbe Leistung wie eine BU, aber zumindest einen gewissen Schutz zu einem bezahlbaren Preis.

Verbraucherschützern ist die Entwicklung in der BU jedoch ein Dorn im Auge. Sie sprechen von einer „Rosinenpickerei“ der Versicherer. Infolgedessen fordern der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und die Verbraucherzentrale NRW die Einführung eines gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Grundschutzes für jedermann. „Damit die Versicherungswirtschaft ihrer sozialpolitischen Aufgabe gerecht wird, muss sie langfristig gezwungen werden, flächendeckend Absicherungen anzubieten“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Krankheits- und Unfallrisiken müssen vernünftig abgesichert werden, und dazu muss jeder eine Chance haben. Hierzu müssen bedarfsgerechte Produkte entwickelt werden“, ergänzt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. In einem ersten Schritt wollen die Verbraucherschützer daher Zugangserleichterungen zur BU-Versicherung erreichen.

Konkrete Vorschläge

Vorschläge zu Zugang, Rentenhöhen und Preisen haben die beiden Verbände ebenfalls vorgelegt: Als Mindestschutz für Versicherungswillige wird eine Berufsunfähigkeitsrente oberhalb der Grundsicherungsleistungen bis zu einer möglichen Höhe von monatlich 1.500 Euro ohne oder mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung vorgeschlagen. Versicherer sollen zudem künftig nicht mehr bestimmte Vorerkrankungen wie Diabetes oder psychische Erkrankungen komplett aus dem Berufsunfähigkeitsschutz ausschließen, sondern stattdessen – falls eine Vorerkrankung nicht nur zu einer Berufsunfähigkeit, sondern auch zu einer Erwerbsunfähigkeit führt – hierfür einen Mindestschutzschutz anbieten. Können Betroffene aufgrund der Vorerkrankung überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen, erhalten sie dann eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Die Berufsgruppen sollten des Weiteren größer gefasst werden, damit größere Kollektive entstehen, die einen besseren Risikoausgleich ermöglichen. Darüber hinaus setzen sich der BdV und die Verbraucherzentrale NRW für unabhängige Beratungsstellen ein, die Kunden vielfach Unterstützung bieten sollen, zum Beispiel beim Ausfüllen von Gesundheitsfragebögen oder bei der Leistungsbeantragung. Zudem fordern sie mehr Transparenz und die Offenlegung der wichtigsten Daten, auf denen die Kalkulation von BU-Prämien basiert. (bh)